Hallo,
kennt sich jemand mit Pfändungen bei einem Nebeneinkommen aus?
Folgender Sachverhalt:
AN hat bei Firma A Hauptjob, dieser Firma liegt ein Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss vor.
Firma A hat nun bei uns angerufen, da AN bei uns einen Minijob hat. Ein Pfändungs- und Überweisungbeschluss wurde uns nicht zugestellt, sondern nur vom Hauptarbeitgeber per E-Mail gesendet. Laut Firma A ist aber der AG aus dem Minijob dazu verpflichtet, zukünftig den Betrag aus der Pfändung zu berechnen und einzubehalten.
Hierzu würde uns die Lohnabrechnung aus der Hauptbeschäftigung zugesendet und wir müssten den pfändbaren Betrag errechnen und einbehalten.
Auf meine Nachfrage beim Aussteller des Beschlusses meinten diese, dass der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss immer nur dem Hauptarbeitgeber zugestellt wird und dieser die Pfändung einbehält.
Kann mir jemand sagen, wer dazu verpflichtet ist den Betrag einzubehalten bzw. zu berechnen?
Grüße
Moin,
hier gibt es eine schöne Darstellung der Pfändung bei Nebeneinkommen:
Lohnpfändung | Durch Zusammenrechnung mehrerer Einkommen können Sie den pfändbaren Betrag erhöhen
Letztlich sollte dies aber auf jeden Fall rechtlich geprüft werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!