Hallo,
ein Mitarbeiter erhält eine monatliche Kilometergelderstattung von seinem Arbeitgeber. Wäre es möglich, diesem Arbeitnehmer zusätzliche noch einen Tankgutschein über 44 € zukommen zu lassen?
Liebe Grüße,
Silke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
laut Aussage von einem Steuerberater ja.
Kindergartenzuschuss:
Kindergartenzuschüsse an Mitarbeiter sind steuer- (§3 Nr. 33 EStG) und sozialversicherungsfrei, wenn diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Das gilt für nicht schulpflichtige Kinder und der Zuschuss ist beitragsmäßig nicht in der Höhe begrenzt, muss aber nachgewiesen werden. AG muss diesen Nachweis in den Lohnunterlagen aufbewahren.
Jobticket / Fahrtkostenzuschüsse
Die Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sind steuer- u. sozialversicherungsfrei, wenn diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel sind in der Höhe nicht begrenzt, müssen nachgewiesen und in den Lohnunterlagen aufbewahrt werden. Der Arbeitnehmer muss beachten, dass der steuerfreie Zuschuss im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung auf die Entfernungspauschale angerechnet wird.
Beide Zuschüsse können neben dem Sachbezug in Höhe von bis zu 44,00 Euro gewährt werden.
Grüße
Linda Cavallini
Denke auch eher ja, kann aber keine Rechtsgrundlage bieten.
Tankgutschein ist ein Sachbezug zur privaten Verwendung.
Kilometergelderstattung ist ein Kostenersatz für die betriebliche Nutzung des privaten PKWs.
Wäre auch ein Sachbezug von beispielsweise "DM" zusätzlich zum Fahrtkostenzuschuss möglich?
Eigentlich sollte das doch gehen, oder?
LG
Hallo,
so ziemlich jeder Sach-Gutschein ist in der 44 € Grenze möglich. Nur bei Amazon bin ich mir unsicher, weil seit Ende letzten Jahres die Auflage ist, dass des sich um ein begrenztes Sortiment handeln muss, das man auch vor Ort bekommen kann (dm ist damit aber auf alle Fälle ok).
Lt. BMF, nach Entwurf der Verbandsanhörung bzgl. § 8 (1) Satz 2 EStG, soll dieser Entwurf wohl unverändert beschlossen werden.
Dort heißt es in Randziffer 9 a) "vom Aussteller des Gutschein aus seiner EIGENEN Produktpalette", also bzgl. Amazon keine Gutscheine von Fremdanbietern.
Wie ich hörte, kann bei Amazon bei der Auswahl ein Häkchen gesetzt werden für "nur Amazon-Produkte zeigen", dann sollte die neue Bedingung erfüllt sein.
Also meiner Ansicht nach ist Vorsicht geboten in Sachen Emittent.