Guten Morgen,
ich bin gerade dabei bei einem Mitarbeiter einen neuen Firmenwagen zu hinterlegen.
Bisher hatte er einen Plug-in-hybrid mit folgenden Rechenwerten:
Bruttolistenpreis 56.740 € (halbiert = 28.300 € -> 283 € Geldwerter Vorteil)
22 km Entfernung (22 km x 0,38 € x 15 AT -> 125,40 €)
Und wurde auf der Lohnabrechnung wie folgt dargestellt:
Beim Elektrofahrzeug sind die Rechenwerte wie folgt:
Bruttolistenpreis 52.899,99 € (viertel = 13.200 € -> 132 € Geldwerter Vorteil)
33 km Entfernung (33 km x 0,38 € x 15 AT -> 188,10 €)
Und wird auf der Lohnabrechnung wie folgt ausgewiesen:
Was ich nicht verstehe, warum er beim Elektrofahrzeug die Lohnart 2420 nicht aufführt.
Könnte mir vielleicht jemand weiterhelfen?
Liebe Grüße
Hallo,
sicht das mal. Vielleicht hilft das weiter:
Dankeschön