Das ist keine fehlerhafte Programmnutzung (die Korrektur). Das Programm bietet diese - von mir beschriebene - wichtige Funktionen an.
Sie meinen sicherlich einen Irrtum/Fehler in der Auswahl von Kategorien vom Benutzer. Das ist ein Erfassungsirrtum, der eben garantiert massenhaft vorkommt. Für diese Fälle gibt es programmseitig die Möglichkeit der Korrektur und diese ist von DATEV leider inkorrekt programmiert worden.
@heitschmidt schrieb:Herr Kolberg, mich würde interessieren, wie das Prompt formuliert war.
Bitte ausführlicher für ein DATEV- Forum:
"#EU-Warenverkehr?
Gibt es bereits Erfahrungen, wie der Zeitplan für den B2B- Warenverkehr in der EU gelöst wird.
Ich vermute, daß es in den anderen Ländern schärfere Vorgaben gibt, als bei uns und auch an unsere Ausgangsrechnungen zu EU- Empfängern neue Anforderungen gestellt werden.
Reicht auch für den Einkauf in der EU ein einfaches Mail- Konto für den Empfang von E- Rechnungen?
Wo gibt es Handlungsbedarf? Zeitnahmen?"
Ein Stichwort ist auf jeden Fall "PEPPOL-Netzwerk". Den Zugang bekommt der nutzer ja z.B. über die DATEV E-Rechnungsplattform
PEPPOL ist ein Netzwerk, das den sicheren, standardisierten Austausch elektronischer Dokumente über sogenannte Access Points ermöglicht. Es wurde ursprünglich für den öffentlichen Beschaffungssektor entwickelt, wird aber zunehmend auch im B2B-Bereich eingesetzt.
Spaßeshalber auch mit ChatGPT erstellt....
Guten Morgen in die Runde, weiß jemand, ob die Unterschriftsentbindung für Rechnungen auch konkludent geschehen kann?
Im Zuge der Pflicht möchten wir zeitnah vor dem 1.1. bereits e-Rechnungen versenden.
Oder bedarf das Versenden einer e-Rechnung 2024 ebenfalls eine explizite Zustimmung vom Mandant?
Danke aus Leipzig
Hallo @JacquelineRüdel,
eine elektronische Rechnung muss nicht persönlich unterschrieben werden.
Damit eine elektronische Rechnung rechtlich anerkannt wird, muss sie jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen sind in der EU-Richtlinie 2010/45/EU und im deutschen Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG) festgelegt. Zu den wesentlichen Anforderungen gehören:
Viele Grüße
Sarina Schug
DATEV eG
@Sarina_Schug Es ging hier um die Unterschriftserfordernis bei Steuerberaterrechnungen und ob die Zustimmung auf den Verzicht der Unterschrift konkludent erfolgen kann.
@JacquelineRüdel hier und hier wurde es bereits diskutiert. Von "ja" über "Grauzone" bis zu "wenn Rechnung vom Mandanten bezahlt > Zustimmung dazu erteilt" alles dabei.
Aber wurde der Bürokratieentlastungsverordnung nicht am Freitag zugestimmt und soll dann bereits nach Verkündigung gelten? Also muss man sich jetzt gar nicht mehr so viele Gedanken drum machen?
@Aber wurde der Bürokratieentlastungsverordnung nicht am Freitag zugestimmt und soll dann bereits nach Verkündigung gelten? Also muss man sich jetzt gar nicht mehr so viele Gedanken drum machen?
Wurde zugestimmt. Hier nachzulesen.
Es ist richtig, dass dem Bürokratieentlastungesgesetz zugestimmt wurde und dass dieses Gesetz mittlerweile am 29.10.2024 veröffentlicht wurde (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/323/VO.html). Dort wurde aber nur das StBerG angepasst. Bzgl. der Abrechnungspflichten gibt es dadurch keine Änderungen, weil diese in der StBVV geregelt sind.
Die Bürokratieentlastungsverordnung befindet sich als Entwurf noch im Gesetzgebungsverfahren mit einer letzten Aktualisierung vom 09.10.2024 (https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_BEV.html). Mithin ist bzgl. der Unterschriftspflicht von Rechnungen der Steuerberater*innen bis jetzt keine Erleichterung eingetreten (soweit aktuell feststellbar).
Nach dem Aus der Ampelkoalition kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das Gesetz doch noch vor den Neuwahlen verabschiedet wird. Da gibt es bedeutend Wichtigeres wie etwa den Schutz des BVerfG.
Ergänzung: BMJ ist nicht aktuell!
Bundesrat hat im Sitzungsprotokoll auf die Zustimmung hingewiesen (zu TOP 43) - Bundesrat - Tagesordnungen & Termine - 1049. Sitzung
@Sarina_Schug schrieb:Echtheit der Herkunft: Die Identität des Rechnungsausstellers muss sichergestellt sein. Dies kann durch verschiedene Methoden erreicht werden, wie z.B. durch eine qualifizierte elektronische Signatur, den Einsatz von EDI (Electronic Data Interchange) oder durch andere Technologien, die eine verlässliche Authentifizierung ermöglichen.
Dann frage ich doch mal, @Sarina_Schug: wie wird das beim Rechnungsversand durch DATEV sicher gestellt? Bei den E-Rechnungseinstellungen in EO comfort habe ich zumindest gerade keine Möglichkeit gefunden eine QES zu hinterlegen.
Kennt Jemand das Programm Agenda InvoiceHub und hat schon Erfahrung damit? Das ist eine kostenlose Cloud-Lösung für Empfang und Archivierung von E-Rechnungen.
Auweia!. Da muss sich die DATEV aber ihr geplantes Kostenmodell für die E-Rechnungsplattform noch einmal durch den Kopf gehen lassen.
@wwinkelhausen Nun, ich bewundere Sie für Ihren Optimismus. Aber ich glaube, das Naheliegende ist dem DATEV-Vorstand zu einfach.
@heitschmidt schrieb:Auweia!. Da muss sich die DATEV aber ihr geplantes Kostenmodell für die E-Rechnungsplattform noch einmal durch den Kopf gehen lassen.
Vor allen Dingen archiviert das Agendateil in Gegensatz zur E-Rechnungsplattform.
Nix da kostenlos, wenn man mehr braucht kostet es auch was.
Sag ich doch - das Preismodell der DATEV ist nicht konkurrenzfähig. Bei 150 Belegen/Monat kostet das ganze bei der DATEV ab 1.7.2025 72,50 EURO statt 5 EURO und bei 1000 Belegen (wer nutzt dann noch die E-Rechnungsplattform?) 497,50 EURO statt 15 EURO.
Hab ich in der Pilotphase schon - Rekation 0
Unter diesen Bedingungen kann ich keinem einzigen Mandanten mehr die Nutzung der E-Rechnungsplattform empfehlen. Der Zugang zu Traffiqx (oder so ähnlich 🙄) kann die Mehrkosten wohl kaum kompensieren oder rechtfertigen.
Mich würde schon interessieren, was die @_datev selbst dazu sagt. Beobachtet die eigentlich die Konkurrenz? Und hat sie deswegen möglicherweise noch ein halbes Karenzjahr vorgesehen, um dann den strategischen Rückzug ohne Gesichtsverlust antreten zu können?
Gestern erste E-Rechnung über EO-comfort erstellt und versandt. Danach erst einmal gewundert, dass in DUO beim Mandanten "nur" eine PDF-Datei ankommt und ich keinen xml-Anhang sehe. Wenn ich die Verarbeitung in Kanzlei-Rewe starte, erscheint neben dieser pdf-Datei eine zweite "Visualisierung" - rasterförmige Aufbereitung der Angaben in der Rechnung, aber einen xml-Anhang kann ich nirgends finden. Die Nachfrage bei DATEV hat als Antwort ergeben, dass dies das Ergebnis der maschinellen Verarbeitung sei und "man daran arbeite", dass auch bei Versand aus EO-comfort mit Weiterleitung nach DUO der xml-Anhang sichtbar sein soll. Aha, denke ich, für die eigenen Rechnungen kann die DATEV das, aber unsere Rechnungen können das nicht. Das ist genau so ein peinliches Bild wie, dass der StB auf seine Rechnungen mit der Software der DATEV keinen QR-Code zum Scannen für Online-Banking aufdrucken kann (auf der DATEV-Rechnung geht das).
Da war ich vorschnell! Tatsächlich sieht auch die DATEV-Rechnung jetzt anders aus. Auch hier gibt es nach Bereitstellung in DUO bei Buchung in Kanzlei-Rewe keinen (direkten) Zugriff auf den xml-Anhang mehr. Auch hier gibt es jetzt stattdessen diese "Sichtkomponenten-Darstellung. Es sieht also so aus, als wäre da pünktlich mit dem Beginn des neuen Jahres die Darstellung der E-Rechnung verändert worden. Na gut - ich habe davon bisher noch nichts gelesen.
Mich auch, das sieht eher aus wie Kunde einmal gefangen ( im E-Rg.portal) und auf immer verpflichtet und das Geschäft macht dann Datev dauerhaft.
Ich weiß etwas ketzerisch aber der Verdacht kommt in mir auf jeden Fall auf.
Ich empfehle das keinem meiner Mandanten.
... im Moment muss (und wird) sich wohl noch niemand mit einem Anbieter 'verheiraten', da das
Handling, die Funktionen, die Kosten und Probleme mit dem Thema "E-Rechnungen" momentan noch in einem 'Nebel des Grauens' liegen.
Ich kenne auch niemanden (inkl. mir), dem die Kosten einer Dienstleistung völlig egal sind.
Also wird sich sehr wahrscheinlich ein Preis-Leistungs-Verhältnis erst 'herauskristallisieren' müssen, das von den Nutzern akzeptiert wird, ansonsten wäre eine 'Scheidung' von dem einen oder anderen Anbieter vorprogrammiert ...
... und eine solche 'Vorprogrammierung' funktioniert sogar ohne Programmierer ganz automatisch 😎
Ich habe mich zur E-Rechnungsplattform angemeldet. einfach aus dem Grund um zu wissen, was da läuft und wie das läuft. Ich will ganz einfach mit meinen Mandanten, die das nutzen, mitreden können. Ein halbes Jahr kostet das ja erst einmal nichts. Danach .... man wird sehen angesichts der Bewegung, mit der die DATEV aktuell nicht mithalten kann.
Die Plattform ist wohl auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Da kommt etwas rein, wenn man die Adresse weitergegeben hat - ja. Aber ich erfahre das erst in Kanzlei-Rewe, wenn ich den automatisch weitergegebenen Beleg aus DUO abrufe und buche. Auch nicht so wirklich der Brüller. Eine E-Mailnachricht über den Eingang einer Datei wäre ganz nett. Aber wo ich in den Plattformeinstellungen auch suche, ich finde nichts, was in dieser Richtung relevant wäre. Und automatisch im Hintergrund läuft das wohl auch nicht.
Wenn das bei Nicht-Genossen genauso eingerichtet ist, wird die Frustration des Nutzers groß sein. Wann erfährt er denn dann, dass er eine Rechnung bezahlen muss?
Hallo @tu_heggi,
der DATEV ist klar, dass Unternehmen die Kosten im Blick haben müssen und deshalb in keine Kostenfalle tappen möchten.
Bei der Wahl der Software reicht es aus unserer Sicht aber nicht aus, die grundlegenden Leistungen wie Empfang/Versand im gültigen E-Rechnungsformat und Archivierung und Verbuchung von E-Rechnungen zu betrachten.
DATEV bietet mit dem E-Rechnungspostfach den Unternehmen eine zukunftssichere End-to-End-Lösung mit einem deutlich größeren Leistungsumfang. Den teilweise erheblichen Aufwand für die weiteren Leistungen muss der Unternehmer ansonsten selbst übernehmen. z.B.:
DATEV setzt auf dem Versand über Rechnungsnetzwerke. Diese Methode ist sicherer und bietet Statusinformationen, die zeigen, dass der Kunde die Rechnung erhalten hat.
Der Kunde empfängt die Rechnung in seinem zentralen Eingangspostfach. Idealerweise überführt er sie automatisiert in den Freigabe- und Zahlungsprozess. So bekommt auch der Lieferant sein Geld schneller!
Der E-Mail-Versand sollte nur die 2. Wahl sein.
Auch die Erfahrungen aus anderen Ländern mit bereits länger vorhandener E-Rechnungspflicht, zeigen, dass gerade Unternehmen, die mit kostenlosen oder sehr günstigen Lösungen arbeiten, über die Mehrbelastung durch die E-Rechnung klagen, da sie die Prozessvorteile nicht erreichen, die mit dem Thema E-Rechnung eigentlich möglich sind.
Der Vollständigkeit halber hier auch noch eine Übersicht, welche Rechnungen bei der Bepreisung von DATEV E-Rechnungspostfach nicht gezählt werden und damit kostenfrei über das DATEV E-Rechnungspostfach empfangen bzw. versendet werden können:
Bam !
😉 . . . war mir so in dem Umfang noch nicht bewusst. Danke für die Ausführungen.
Ich persönlich hatte auch gleich zu Anfang des Jahres für Testzwecke auf das E-Rechnungspostfach umgestellt. Ich sollte ja Kenntnis haben, wenn meine Mandanten dies nutzen wollen.
Die ersten Rechnungen tröpfeln ein und das macht einen ganz ordentlichen Eindruck bisher.
Im Moment liegt das Problem noch bei Einigen Geschäftspartnern, die keine gesonderte E-Rechnungs-Adresse vorsehen, sondern die Benutzerkonten-Adresse ausschließlich für den E-Rechnungsversand zwingend nutzen, womit man momentan "hybrid" fahren muss, was schade ist.
Ich denke, mit der Zeit werden die nachziehen.
Auch die Erfahrungen aus anderen Ländern mit bereits länger vorhandener E-Rechnungspflicht, zeigen, dass gerade Unternehmen, die mit kostenlosen oder sehr günstigen Lösungen arbeiten, über die Mehrbelastung durch die E-Rechnung klagen, da sie die Prozessvorteile nicht erreichen, die mit dem Thema E-Rechnung eigentlich möglich sind.
@Franziska_Riedel-Mann Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Haben Sie für diese Aussage die Quelle zur Hand?
Es wird sicherlich Literatur dazu geben. Wenn wir unseren Mandanten die DATEV E-Rechnungsplattform mit diesem Argument verkaufen sollen... Mir fallen jetzt schon drei Mandantennamen ein die Quellen/Studien/... haben wollen.
Mit der Verfügbarkeit und der Nutzbarkeit (Prozessvollständigkeit) der aktuellen DATEV Cloudanwendungen wurde auf Seite der Mandanten so viel Vertrauen verspielt, dass es nicht mehr reicht "Die Aussage kommt von DATEV" als Argument ins Feld zu führen. Die Zeiten sind leider vorbei.
Sehr geehrte Frau Riedel-Mann,
es ist schön, dass Sie sich eingeklinkt und erläutert haben, was die DATEV bei ihrem Preismodell treibt. Die Antwort ist - leider - sehr durchsichtig. Und ich kann Ihnen aus meinen Gesprächen mit Mandanten rund um das Thema E-Rechnung folgendes versichern: DAS GANZE DRUMHERUM, MIT DEM DIE DATEV DIE PREISPOLITIK RECHTFERTIGT, INTERESSIERT DIE MANDANTEN NICHT! Es sei dahingestellt, ob das kurzsichtig ist oder nicht, es ist jedenfalls ein von mir erfahrenes Faktum. Und ich glaube nicht, dass ich im Vergleich zum Allgemeinen eine Sonderstellung einnehme und nur mit "Holzköpfen" zu tun habe.
Erst gestern habe ich mit einem EDV-affinen Mandanten zu dem Thema gesprochen, weil er sich aktuell informieren wollte. Mein neutraler Bericht über die Möglichkeiten im Vergleich DATEV / agenda, bei dem ich für die DATEV-Lösung ungefähr die gleichen Argumente vorgetragen habe, die auch Sie in der Diskussion verwenden, hat bei meinem Mandanten eine klare Position hervorgerufen. Er wird die E-Rechnungsplattform der DATEV nicht nutzen, weil es zu teuer ist bzw. sein wird. Zumal agenda angekündigt hat, dass es eine "Weiterleitung zum Steuerberater" geben wird.
Das große Ganze rund um die E-Rechnung lässt sich bestens für theoretische Diskussionen nutzen. Und man findet auch reichlich positive Aspekte. Wenn es um die Sicht des Standardmandanten geht, mit dem wir Berufsträger ganz viel zu tun haben, dann sieht die Welt aber anders aus. Da spüre ich, dass der Unternehmer genervt ist. Er wird von Gesetzes wegen schon wieder zum Büttel der Finanzverwaltung gemacht (O-Ton eines meiner Mandanten). Die Organisationsstrukturen der Unternehmen müssen angepasst werden, was natürlich nicht ins Tagesgeschäft passt. Viele Mandanten sind froh, wenn sie den EDV-Einsatz im Betrieb einigermaßen im Griff haben und handeln lieber nach dem Slogan "never-change-a-running-system", müssen nun aber neue EDV-Strukturen etablieren, von denen sie im Regelfall nicht viel verstehen. Deshalb brauchen sie externe Hilfe von EDV-Beratern, deren Stundensätze oft genug deutlich über dem liegen, was der Mandant gegenüber seinen Kunden abrechnet. Und dann müssen sie sich trotzdem noch mit der Anwendung beschäftigen, weil sie ja keine Wahl haben. Wie einfach ist dagegen die gedruckte Rechnung! Diese Puzzlestücke erhöhen den Frustrationsgrad. Glücklich ist der Standardmandant nach meiner Erfahrung mit der E-Rechnung nicht. Für die von Ihnen verwendeten Argumente hat er wohl kein Ohr - der Preis zählt. Wenn dann die Infrastruktur für den Preis auch noch sicher ist, nimmt der Mandant das gerne mit, wenn nicht... - so what?
Das ist im Kurzen das Bild der gelebten Praxis, wie sie mir begegnet. Was will die DATEV mir also mit solchen Argumenten beibringen?
Freundliche Grüße
Es wird sicherlich Literatur dazu geben. Wenn wir unseren Mandanten die DATEV E-Rechnungsplattform mit diesem Argument verkaufen sollen... Mir fallen jetzt schon drei Mandantennamen ein die Quellen/Studien/... haben wollen.
Im letzen Jahr hatte ich viermal (je Quartal - letztmalig Ende November) ausführlich und eindringlich auf die E-Rechnungspflicht und die Möglichkeiten und neuesten Entwicklungen hingewiesen und dabei ausgedrückt, dass die Umsetzung der E-Rechnung in der Verantwortung des Unternehmers liegt.
Zur DATEV-E-Rechnungsplattform fühlen sich schon Einige hingezogen, auch weil der Steuerberater noch ein wenig Hilfestellung und Infos zur Funktion geben kann und eben eine direkte Verbindung zu UO besteht.
Selbstverständlich weise ich auch auf mögliche, verfügbare Alternativ-Produkte hin, die mit UO in Verbindung treten können; was und wo es die gibt, darf der Mandant aber selbst herausfinden.
Es ist nicht unser Job, Mandanten ein E-Rechnungslösung zu präsentieren oder gar zu verkaufen, wenngleich auch der Ein oder Andere denken mag, dass der Steuerberater für die E-Rechnung verantwortlich sei und dies auch vorbringt.
Insofern ist der ein oder andere Kollege geneigt, dies zu seiner Kanzleiverantwortung zu machen, was absolut nicht der Fall ist und da weise ich jegliche Kritik von mir; im Prinzip sind es doch immer diesselben, welche die Kanzlei für Alles einspannen wollen . . .
Wer UO nutzt und lediglich ein E-Rechnungspostfach für den Eingang und den Transfer nach UO benötigt, wird m.E. nicht günstiger als hier wegkommen; abgesehen von Weiterleitungsregeln, die dann langfristig auch zuverlässig funktionieren.
Wenn dann allerdings die Ersten anfangen, keine E-Mails für die E-Rechnungen zu versenden, ist damit auch Schluss.
"Die E-Rechnung wird Pflicht und die ausgedruckte Rechnung ist dann ungültig." Isso. Nix aber !
Ob jemand sein "running system" "never changen" will, ist irrelevant; danach wird nicht gefragt und den Unmut an DATEV oder der Kanzlei auszulassen, ist kurzsichtig und wir sind auch nicht der Büttel der Finanzverwaltung.
Bei der E-Rechnung sollen sich die Mandanten jetzt gefälligst mal selbst bewegen und sich Ihr "Kanzlei-Mimimi" sparen. Wie Sie selbst ausführten, ärgert nicht die DATEV oder die Kanzlei Ihre Mandanten mit der E-Rechnung, sondern die EU.
In der Tat sind im Ausland, hier Spanien und Italien, die Unternehmer, nach einer Eingewöhnungsphase, ganz froh über die Umstellung; was ich so gelesen habe.
Genau diese "Pflicht" zur E-Rechnung scheinen Viele noch nicht realisiert zu haben. Kann ich bestätigen. Erst gestern ein Telefonat X Informationen dazu (die offenbar ignoriert wurden):
"Kann ich dann meine Word-Rechnung ausdrucken, einscannen und dann als E-Rechnung per E-Mail senden ?"
"Holzköpfe" trifft es ganz gut.
Die Nicht-Holzköpfe habe offenbar kein oder kaum Probleme damit. Stelle ich zumindest bei mir fest.
Hallo deusex,
da stimme ich Ihnen voll und ganz zu. Auch ich habe - zwar nicht viermal aber doch auch zweimal - Informationsschreiben an die Mandanten geschickt. Schon dies ist ja eigentlich etwas, was nicht in den Verantwortungsbereich der Kanzlei gehört - jedenfalls soweit es den technischen Background betrifft. Aber es gibt ja schließlich auch rechtliche Rahmenbedingungen, die aus unserem Tätigkeitsgebiet kommen (Vorsteuerabzug, Ordnungsgelder, Prüfungsrisiken). Und die DATEV hat da sehr geschickt offenes Terrain erobert, indem sie Informationen zum Thema E-Rechnung zur Verfügung gestellt hat, die ich auch genutzt habe, weil ich das Rad nicht neu erfinden wollte. Diese Informationen waren aber auch DATEV-gefärbt. Damit haben wir uns aber automatisch auch selbst zum Ansprechpartner in Fragen zur E-Rechnung gemacht. Und die Fragen kommen dann ja auch.
Was will man also tun? Ein Gespräch abwürgen, sobald es um technische Aspekte geht? Das mache ich jedenfalls nur, wenn es auch meinen Horizont übersteigt. Aber die Fragen liegen doch immer gleich: "Hat die DATEV da nicht was?" Wir haben unsere Mandanten gerade mit DUO ja auch an die DATEV-Welt gekettet - ja gekettet! Da kommt man dann nicht mehr so einfach raus, weil die "Kollaboration" zwischen Mandant und Berater nun neue Wege geht. Das geht ja auch weiter "MeineSteuern", "Mandantendialog" und das wird noch mehr werden. Ich sage hoffentlich, weil es für die Kanzleien einiges auch einfacher macht. Aber die DATEV spielt dabei nach meinem Geschmack nicht gut genug mit. Es gibt etliche Probleme, die hier nicht erläutert werden müssen, wegen denen das Arbeiten mit den Produkten teilweise viel zu umständlich ist. Es gibt Fehler in den Anwendungen, die einem das (Arbeits)Leben schwer machen. Und es gibt die Preise der DATEV...