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E Rechnung

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letzte Antwort am 17.01.2025 12:51:06 von deusex
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heitschmidt
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Oh Unwissenheit ist immer furchtbar. Danke für den Hinweis, dem ich gleich nachgehen werde.

 

Dennoch reden wir über eine "Krücke". Denn es ist mir verbrieft, dass die automatisierte Verarbeitung, die ja eigentlich integraler Bestandteil der E-Rechnung ist, bis auf weiteres in Kanzlei-Rewe - ich rede nicht von den Automatisierungsdiensten - nicht möglich sein wird.

"Wehret den Anfängen!" Das wird heute leider oft vergessen.
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renek
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@noescher  schrieb:

@TaxiBW schrieb: Unternehmer bezahlt Bar die Dienstleistung  und will ab 01.01.25 bereits  eine E-Rechnung.


Kann der Leistungsempfänger wollen, eine Verpflichtung zur Ausstellung gibt es erst ab 1.1.2027 oder später.

 


Und just kam heute das neue BMF 😄

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-10-15-einfuehrung-e-rechnung.html

 

Seite 3/4 Punkt 2.1.1

Das strukturierte elektronische Format einer elektronischen Rechnung

  • muss entweder der europäische Norm.... (blabla) entsprechen oder
  • kann zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger vereinbart werden.

DAS ist mal ein weiterer Wortlaut der komplett neue Möglichkeiten eröffnet. Zumindest aus meiner Sicht 😄

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renek
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habe das Dingen jetzt mal durchgearbeitet und mir verschiedene Sachen markiert:

 

2.1 Rechnungsarten

2.1.1 elektronische Rechnung kann vereinbart werden (hier das Format gemeint!)

 

2.2.1 Allgemeines

- Ausstellung einer E-Rechnung oder so. Rechnung ist Pflicht (wenn nicht § 4 Nr. 8-29 UStG)

 

2.2.2 Verpflichtung zu E-Rechnung

- Umsätze zwischen 2 Inländern auch wenn 13b, 19, 4 Nr. 1-7, oder i.g.L

- bei Nicht-Inländern Papier oder alles andere in Zustimmung Leistungsempfänger

 

2.2.4 Kleinbetrag und Fahrausweis

- unter 250 Euro kann immer als sonstige Rg ausgestellt und übermittelt werden

 

2.3 zulässige Formate

- grundsätzlich alles in Übereinstimmende Erklärung, aber Norm EN16931

- national immer XRewchnung oder hybrides ZUGFeRD ab 2.0.1

- bei Abweichung Bilddaten/XML hat XML Vorrang

- abweichende Bilddaten sind als weitere (sonstige) Rechnung zu sehen , 14c ist zu prüfen

 

3.2 Übermittlung

- zulässiges Format und Übertragungsweg ist zivilrechtlich zw. Vertragsparteien zu klären

- Unschädlichkeit von mehrfachen übersenden

- Ab 01.01.2025 Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen! (E-Mail reicht)

- Verweigerung durch Rg-Empfänger steht dem "nicht in der Lage sein" gleich -> kein Anrecht auf alternative Ausstellung!

- zivilrechtlicher Anspruch auf E-Rechnung!

 

 

Ich glaube das BMF ist da jetzt dann doch ganz eindeutig geschrieben...

 

 

Und weil es hier thematisiert wurde:

Bei Taxiunternehmen gilt also -> Empfangen muss möglich sein, Rg-Stellung bis 250 wie bisher, darüber Pflicht zur E-Rechnung wenn es der andere will.

 

Aber das ist nur mein Verständnis...

rschoepe
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@heitschmidt  schrieb:

Können wir die schon in Kanzlei Rewe "verarbeiten"? Nein, können wir nicht, wie jeder wissen wird.


Ich habe letztens von einem Mandanten eine Zugferd-Rechnung nachgereicht bekommen, weil er vergessen hatte die auszudrucken. Die konnte ich tadellos verarbeiten. Da freue ich mich schon auf nächstes Jahr, wenn der OCR-Frust sinken wird.

heitschmidt
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Ich meine nicht, dass man - speziell bei Zugferd-Rechnungen - nicht den visualisierten Beleg bekommt und danach klassisch die Buchung erstellen kann. Das geht natürlich, wie man z.B. mit jeder DATEV-Rechnung ja entsprechend vorgehen muss. Ich meine, dass das in Kanzlei-Rewe aufgrund des ja vorhandenen xml-Anhangs automatisch passiert.

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wwinkelhausen
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@heitschmidt DATEV liest schon die Daten aus dem XML-Teil aus und lässt nicht mehr die OCR-Erkennung drüber laufen. Aber in der E-Rechnung steht ja nicht drin, wie diese zu buchen ist. Dies muss entweder wie immer schon selbst erfolgen oder mit Unterstützung vom Automatisierungsservice Rechnungen.

Dinosaurier
heitschmidt
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@wwinkelhausen  schrieb:

@heitschmidt DATEV liest schon die Daten aus dem XML-Teil aus und lässt nicht mehr die OCR-Erkennung drüber laufen. Aber in der E-Rechnung steht ja nicht drin, wie diese zu buchen ist. Dies muss entweder wie immer schon selbst erfolgen oder mit Unterstützung vom Automatisierungsservice Rechnungen.


Das ist wahrscheinlich nicht ganz richtig - oder lassen Sie es mich so sagen: der xml-Anhang sollte alle Daten bergen, die wir zum Buchen brauchen und die wir bis jetzt natürlich dem Bild des Belegs entnehmen. Er ist sogar entscheidend, falls der Visualisierungsbeleg vom xml-Anhang abweicht (s. neues BMF-Schreiben)! Und wie sollen wir das bitteschön feststellen? Ich kann keinen Code verarbeiten, bin ich ja auch keine Maschine. Die Daten, das sind Geschäftspartner, Betrag, Rechnungsnummer, Leistungsdatum - alles eben, was die Rechnung so beinhalten muss (§ 14 Abs. 4 UStG). Die E-Rechnung hat nun die Aufgabe, über diesen Anhang maschinenlesbar zu sein, um weiterverarbeitet zu werden. Ich brauche dazu keine KI (Stichwort Automatisierungsservice). Ich brauche nur ein Programm, das diese Daten extrahiert und an die richtige Stelle in der Buchungszeile platziert. Wo das jetzt passiert - schon in DUO oder erst in Kanzlei-Rewe - ist mir als Anwender wurscht. Dass es nicht passiert, ist mir aber nicht wurscht - und über den Automatisierungsservice sollte das weiß Gott nicht laufen.

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wwinkelhausen
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@heitschmidt Das macht DUO doch, es liest diese Daten aus dem XML-Teil aus und stellt uns diese dann in Kanzlei-REWE zur Verfügung. Ich verstehe Ihr Problem nicht.

Dinosaurier
rschoepe
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@heitschmidt, das alles können und machen DUO und KaReWe schon. Das Einzige, was die E-Rechnung dir nicht abnehmen kann, ist die Zuweisung von Konto und Gegenkonto. Dafür müsste der Rechnungsschreiber nämlich deinen Kontenplan kennen. Das kann aber der Automatisierungsservice (nachdem du ihn eingelernt hast).

heitschmidt
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@wwinkelhausen  schrieb:

@heitschmidt Das macht DUO doch, es liest diese Daten aus dem XML-Teil aus und stellt uns diese dann in Kanzlei-REWE zur Verfügung. Ich verstehe Ihr Problem nicht.


Nach meinen Erfahrungen passiert das nicht. Diese Erfahrungen sind 

  1. Explizite Anfrage bei DATEV, ob der maschinenlesbare Anhang, also die xml-Datei ausgewertet wird - Antwort: nein, aber aktuell in Planung ohne Gewissheit über den Zeitraum der Realisierung 
  2. Eigene Erfahrung als auslösendes Moment der Anfrage DATEV-Rechnung: Wenn ich die DATEV-Rechnung nach dem Hochladen nach DUO dann in Kanzlei-Rewe verarbeiten will, ist nicht ein einziges Feld der Buchungszeile vorbelegt.
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rschoepe
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Hast du sonst noch irgendwelche Zugferde im Stall, mit denen du testen kannst? Das klingt gerade dann nämlich eher nach einem Problem mit der (deiner?) DATEV-Rechnung.

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wwinkelhausen
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@heitschmidt Laut DATEV wird doch erst ab 01.01.2025 die DATEV-Rechnung als E-Rechnung versendet, oder irre ich mich da jetzt?

 

wwinkelhausen_0-1729521681745.png

 

Da ich die Kanzleibuchführung nicht mache, kann ich mich auch irren. Aber bei ZugFerd-Rechnungen, die ich schon gebucht habe, wurden die Felder aus der XML ausgelesen und daher nicht mehr gelb/orange markiert auf dem PDF.

 

 

Dinosaurier
StPauch
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Hallo

 

Die PDF-Datei enthält eine eingebettete XML-Datei und wird in Datev als ZUGFeRD erkannt.

 

Grüße

Stefan Pauch
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heitschmidt
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Aber bei ZugFerd-Rechnungen, die ich schon gebucht habe, wurden die Felder aus der XML ausgelesen und daher nicht mehr gelb/orange markiert auf dem PDF.

 

 


Das Ganze wird für mich jetzt zunehmend mysteriös vor allem vor dem Hintergrund, dass meine Anfrage an die DATEV beantwortet und damit meine Meinung - es funktioniert nicht - bestätigt wurde. Gerade eben hat aber ein DATEV-Mitarbeiter im Webinar zu Smart-Transfer demonstriert, dass es doch funktioniert. Ist das hier linke und rechte Hand?

Aber mit eigenen Augen zu sehen, dass es funktioniert, ist für mich schon ein Fakt, den ich nicht ignoriere 😊

Also heißt das nun, nachforschen, warum es bei mir nicht funktioniert...

"Wehret den Anfängen!" Das wird heute leider oft vergessen.
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heitschmidt
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Werter Herr Winkelhausen.

Was Sie und die anderen Vorredner mir gegenüber ganz zu recht eingewendet haben, habe ich nun recherchiert. Ok, die DATEV "verarbeitet" E-Rechnungen, wenn sie über DUO hochgeladen werden. Es gibt darüber auch ein Importprotokoll, in dem die "E-Rechnung" als solche ausgewiesen wird. Chapeau...

 

Ich stelle mir allerdings unter "verarbeiten" etwas anderes vor. Und meine Erwartungshaltung ist tatsächlich das Problem.

Bsp. DATEV-Rechnung: Zumindest in den Rechnungen, die ich von DATEV bekomme, gibt es regelmäßig einen 7% -und einen 19%-Posten. Ausgelesen (unabhängig von der Bearbeitungsform) wird in DUO aber nur der Gesamtbetrag - die Aufteilung muss ich in Kanzlei-Rewe selbst erledigen. Im xml-Anhang sind aber die Zahlen für die Aufteilung auch vorhanden. Das muss ja auch so sein, weil anderenfalls § 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG nicht beachtet würden. 

Meine Erwartungshaltung war und ist, dass damit auch automatisch der Buchungssatz aufgeteilt wird und meine Frage an die DATEV lautet nun: Warum ist das nicht so?

Was bisher passiert, ist nicht mehr als die OCR-Erkennung auch hergibt.

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wwinkelhausen
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@heitschmidt Diesen Teil hat die DATEV nun einmal über die Automatisierungsservices gelöst, schon bevor die E-Rechnung dieses Jahr so richtig in Fahrt gekommen ist.

Grundsätzlich ist Belege Online ein Belegarchiv, welches Kanzlei-Rechnungswesen zur Beleganzeige nutzt. Ich bezweifle sehr, dass die DATEV eine Funktion, die bisher bepreist wurde, aufgrund der maschinellen Lesbarkeit des Grundbeleges zu einer Inklusivleistung macht, auch wenn hier jetzt nicht mehr die KI arbeiten muss, sondern der Beleg nur noch gelesen werden muss. 

Aber lassen wir uns überraschen, vielleicht geschehen ja noch Zeichen und Wunder.

Dinosaurier
AKW
Fachmann
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Ich hab mal ne Frage zur E-Rechnung. 

 

Der Mandant hat von einem bekannten Schrauben und Werkzeughersteller die Anfrage bekommen, welche Zugferd-Version verwendet wird.

Zur Auswahl stehen

Zugferd 2.1.1 Comfort; Zugferd 2.1.1 Extended; Zugferd 2.2 Extended

 

Ich dachte immer es gibt ZuFerd 2,0.... Mit dem Rest kann ich nichts anfangen. 

 

Was welches Format kann konnte ich rausfinden. Wie kann ich aber rausfinden, welches Format der Mandant nutzt? 

 

Besten Dank vorab 

 

Grüße

 

AKW

tu_heggi
Fachmann
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wwinkelhausen
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Da jetzt die DATEV in der DMS bis Version 2.3 unterstützt, gehe ich davon aus, dass wenn der Mandant mit DUO arbeitet, er alle Formate verarbeiten könnte. Wenn er andere Software dafür einsetzt, müsste deren Hersteller eine Aussage treffen. Ich finde die Anfrage etwas übertrieben, da bei Schrauben wohl kaum mit Abschlagsrechnungen etc. gearbeitet wird. Und welche Version der Mandant für den Rechnungsausgang verwendet, ist für den Empfang ja unerheblich.

Dinosaurier
AKW
Fachmann
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Besten dank. Und ich dachte ich wäre mit Basicwissen ausgestattet... das wird ja echt noch eine tolle Herausforderung.

Bin echt mal gespannt auf wann die Einführung verschoben wird 😉 

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wwinkelhausen
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Verschieben wird nicht so einfach. 2028 ist meines Wissens das letzte Datum, welches die EU zulässt. Andere EU-Länder wie Italien sind uns da ja schon Jahre vorraus.

Dinosaurier
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glasi
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Und nur in Deutschland gibt es so großzügige Übergangsfristen. 🙂 Andere Ländern haben einfach gesagt ab dann muss und basta. Hat ja anscheinend auch so funktioniert.

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a_oßenbrügge
Einsteiger
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Nach meinem Kenntnisstand hat die OCR-Erkennung bei einer ZugFerd-Rechnung den Vorrang - also kein Auslesen der XML-Daten. Bin ich falsch informiert?

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wwinkelhausen
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Nein, wenn eine E-Rechnung vorliegt, wird diese ausgelesen und keine OCR-Texterkennung durchgeführt.

Dinosaurier
heitschmidt
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Das stimmt nur bedingt. Es wird nämlich nicht alles ausgelesen, was im xml-Anhang an Informationen mitgegeben wird. Verarbeitet wird nur der Bruttobetrag der Rechnung. Im Fall von § 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG (aufgeteilt nach Steuersätzen) wird das nicht übergeben.

 

Die DATEV will ja noch an den Automatisierungsservices verdienen!

"Wehret den Anfängen!" Das wird heute leider oft vergessen.
martinkolberg
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EU-Warenverkehr: Neue Anforderungen für B2B-Geschäft und elektronische Rechnungen

Hallo zusammen,

ich möchte das Thema des B2B-Warenverkehrs in der EU aufgreifen, da es sich abzeichnet, dass sich hier in den nächsten Jahren einige wichtige Änderungen ergeben werden. Insbesondere stehen Fragen im Raum, wie zukünftig die Rechnungsstellung, die Nachverfolgbarkeit und die neuen elektronischen Meldepflichten aussehen werden.

Was ist der aktuelle Stand und wie sieht der Zeitplan aus?

Nach den jüngsten Beschlüssen der EU-Kommission werden ab 2024/2025 in vielen EU-Mitgliedstaaten schärfere Regelungen eingeführt, die auf die Einführung eines standardisierten elektronischen Rechnungssystems abzielen. Das sogenannte "ViDA-Projekt" (VAT in the Digital Age) wird zur Pflicht in den meisten EU-Ländern. Es handelt sich dabei um eine weitreichende Reform des Mehrwertsteuerrechts, die unter anderem eine E-Rechnungs-Pflicht für den grenzüberschreitenden Warenverkehr im B2B-Bereich beinhaltet.

In Deutschland ist der genaue Zeitplan und Umfang der Umsetzung noch nicht vollständig geklärt, da wir traditionell eine etwas konservativere Herangehensweise haben. Aber in Ländern wie Italien, Frankreich, Polen und Spanien sind die Anforderungen bereits konkreter, dort sind E-Rechnungen bereits verpflichtend oder stehen kurz davor.

Was ändert sich für Ausgangsrechnungen an EU-Empfänger?

Hier könnten neue Anforderungen auf uns zukommen. Es ist damit zu rechnen, dass Ausgangsrechnungen an EU-Kunden standardisierte E-Rechnungsformate verwenden müssen, wie beispielsweise UBL (Universal Business Language) oder Factur-X. Das bedeutet, dass unsere ERP-Systeme und auch DATEV entsprechend angepasst werden müssen, um diese Formate zu unterstützen.

Wie sieht es mit dem Einkauf innerhalb der EU aus?

Einfaches E-Mail-Konto für den Empfang von E-Rechnungen? Theoretisch könnte das ausreichen, praktisch ist es aber nicht sinnvoll. Die meisten EU-Länder setzen auf strukturiertes und automatisiertes Reporting, bei dem die E-Rechnungen direkt an die Steuerbehörden weitergeleitet werden. Hierfür sind spezielle Plattformen oder Schnittstellen nötig, wie zum Beispiel PEPPOL (Pan-European Public Procurement Online). Eine einfache E-Mail-Lösung erfüllt diese Anforderungen in der Regel nicht.

Wo besteht akuter Handlungsbedarf?

  1. Anpassung der IT-Infrastruktur: Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme fit für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen sind. DATEV-Kunden könnten sich hier auf zukünftige Updates einstellen müssen.

  2. Schulung der Mitarbeiter: Die Buchhaltungsabteilungen müssen mit den neuen Anforderungen vertraut gemacht werden, insbesondere was die neuen Formate und die elektronische Übermittlung angeht.

  3. Prüfung der Lieferketten: Unternehmen sollten ihre Lieferketten und Rechnungsstellungsprozesse überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Partner die neuen Standards einhalten können.

  4. Zeitnahes Monitoring der Gesetzeslage: Da die Umsetzung in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich schnell erfolgt, ist es wichtig, stets auf dem Laufenden zu bleiben und die rechtlichen Entwicklungen zu beobachten.

Fazit

Der grenzüberschreitende B2B-Warenverkehr in der EU wird in den nächsten Jahren zunehmend digitalisiert. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf diese Veränderungen vorbereiten, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und mögliche Strafzahlungen zu vermeiden. Der Austausch von E-Rechnungen wird zur Pflicht, und einfache Lösungen wie der Empfang per E-Mail werden nicht mehr ausreichen.


Hat jemand von euch bereits konkrete Erfahrungen mit den neuen Anforderungen gemacht oder ist gerade in der Umstellung? Würde mich über Feedback und Austausch freuen!


Viele Grüße [Text formuliert aus ChatGPT]

Neu_hier
Fachmann
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Da sich die Antworten in viele andere Gefilde verzweigen, ist es schwer herauszufinden, was bereits beantwortet wurde. Entschuldigung, falls doppelt:


Wenn DUO (DATEV Unternehmen Online) bereits im Einsatz ist, kann sinnvollerweise ein Upgrade auf Auftragswesen next erfolgen (Teil von DUO).

Mit Auftragswesen next können Rechnungen / E-Rechnunge erstellt werden und diese fügen sich automatisch in den Prozess unter DUO/Kanzlei Rechnungswesen ein, bis hin zur Kontierung der einzelnen, abgerechneten Umsätze. Belege Online unter DUU stellt zudem das Aufbewahrungs- und Weiterverarbeitungsprogramm der eingehenden Rechnungen/E-Rechnungen dar.


Am Rande
Rechnungerstellung mit Word/Excel ist steuerrechtlich schon seit Jahren nicht zulässig, es sei denn die Programme werden nur wie eine Schreibmaschine genutzt (kein Speichern der Datei).

  

Danke
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Neu_hier
Fachmann
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Nachricht 118 von 164
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Was nur die halbe Wahrheit ist. Die OCR hat derzeit einen Fehler, weshalb bei einer Änderung der Kategorie von z.B. "Rechnungseingang" auf "Sontiges" und zurück bewirkt, dass nicht mehr der xls-Datensatz erkannt wird, sondern die Daten aus dem Belegbild....

Danke
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heitschmidt
Fortgeschrittener
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Nachricht 119 von 164
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Herr Kolberg, mich würde interessieren, wie das Prompt formuliert war.

"Wehret den Anfängen!" Das wird heute leider oft vergessen.
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heitschmidt
Fortgeschrittener
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Nachricht 120 von 164
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Ok - aber fehlerhafte Programmnutzung ist dann ein anderes Thema.

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letzte Antwort am 17.01.2025 12:51:06 von deusex
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