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eAU - Krankmeldung der Arbeitnehmer

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letzte Antwort am 11.11.2022 12:15:32 von t_r_
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KRether
Beginner
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Nachricht 1 von 72
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Wir haben nun ein Seminarangebot der GKV zum Thema eAU gebucht um alle Infos zu den gesetzlichen Anforderungen der eAU aus erster Hand zu erhalten. Was ist den hier von Seiten der Software geplant? Wird eine App bereitgestellt, mit der die Mandanten (oder die AN selbst) den Krankheitsbeginn künftig an uns melden können? Könnt Ihr hierzu bitte schon etwas sagen?

Danke und LG, Katharina 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 72
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Hallo Katharina,

 

aktuell erfolgt die Umsetzung für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in den beiden Lohnprogrammen LODAS und Lohn und Gehalt.

 

Außerdem prüfen wir derzeit die Möglichkeiten einer Arbeitgeberlösung über die neue Lohn-Vorerfassungslösung in DATEV Unternehmen online sowie einer Arbeitnehmerlösung über Arbeitnehmer online.

 

Die Umsetzung in den Lohnprogrammen planen wir zum 01.01.2022.

 

Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerlösung wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2022 umgesetzt.

 

Sobald wir weitere detaillierte Informationen haben, stellen wir Ihnen diese natürlich zur Verfügung.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 3 von 72
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@Nina_Schöneweis  schrieb:

 

Außerdem prüfen wir derzeit die Möglichkeiten einer Arbeitgeberlösung über die neue Lohn-Vorerfassungslösung in DATEV Unternehmen online sowie einer Arbeitnehmerlösung über Arbeitnehmer online.

 

Die Umsetzung in den Lohnprogrammen planen wir zum 01.01.2022.

 

Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerlösung wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2022 umgesetzt.

 

Sobald wir weitere detaillierte Informationen haben, stellen wir Ihnen diese natürlich zur Verfügung.


Sehr cool! Endlich die Einbindung von ANO! 

KSW_StB
Beginner
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Nachricht 4 von 72
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Hallo Frau Schöneweis,

 

ist hier ein Piloprojekt geplant, für das wir uns bewerben können?

 

Viele Grüße

S. Strohmaier

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 72
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Hallo S. Strohmaier,

 

hinsichtlich einer Pilotierungsphase für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in den einzelnen Produkten können wir Ihnen folgende Informationen geben.

 

In den Lohnprogrammen Lohn und Gehalt und LODAS ist derzeit keine Pilotierung geplant.

 

In der Vorerfassung online für Lohn und Gehalt sowie LODAS ist eine Pilotierung voraussichtlich gegen Ende des zweiten Halbjahres geplant.

 

Ebenfalls wird es in Arbeitnehmer Online eine Pilotphase geben. Ein Startzeitpunkt steht aktuell noch nicht fest.

 

Gerne können wir Sie für eine Pilotphase als potentielle Teilnehmerin aufnehmen. Eine konkrete Zusage hierfür können wir aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geben.

Bitte melden Sie sich mit Bezug auf diesen Community-Beitrag über die üblichen Servicekanäle an uns.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
hacki
Beginner
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Nachricht 6 von 72
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Hallo zusammen,

 

vielleicht könnten Sie mich auch für eine Pilotierungsphase aufnehmen. Insbesondere aus folgendem Grund:

 

Meine Frau hat eine eigene Hausarztpraxis, in der ich quasi auch als kaufmännischer Leiter tätig bin (neben meiner Steuerberatungskanzlei). Dort stehen wir auch vor der Herausforderung der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) insgesamt. Ein Teil davon ist der elektronische "Gelbe". 

 

Hier könnte ich Ihnen als DATEV (und natürlich auch allen Kollegen hier im Forum) anbieten, dass wir die Koordination zwischen Hausarztpraxen und Steuerberater (als Lohnabrechnungsstelle von (verschiedenen) Arbeitgeber) aus der Praxis (i. S. v. "nicht-Theorie") begleiten und Hinweise über die Schnittstellen geben könnten. 

 

Auch dort ist es  noch nicht klar, wie elektronische Meldungen über die Praxissoftware ("TurboMed" aus dem Hause CGM) an die Arbeitgeber gemeldet werden können, geschweige denn wie die Anbindung an DATEV funktionieren wird. 

Hier stelle ich uns in der besonderen Konstellation gerne zur Verfügung, da sowohl aus erster Hand einer Arztpraxis und einer Steuerberatungskanzlei Dinge getestet und optimiert werden können. 

Aktuell stellt es sich wohl so dar, dass der Datenaustausch vom Arzt zur Krankenkasse und von dort wieder zurück an den Arbeitgeber respektive dessen Lohnabrechnungsstelle geschehen soll. 

 

Viele Grüße 

 

Andre Hackmann

t_r_
Allwissender
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Nachricht 7 von 72
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Hallo Herr Hackmann,

 

ich würde mich freuen, wenn wir hier "aus erster Hand" von einem Praktiker lesen könnten, wie es auf der anderen Seite funktioniert.

 

Vielen Dank.

 

Viele Grüße

T. Reich

ChrisW
Aufsteiger
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Hallo Herr Hackmann,

 

ich glaube da müssen Sie sich bzw. Ihre Frau als Ärztin keinen Kopf drum machen.

Der "gelbe Schein" geht ausschließlich digital an die Krankenkasse.

Nur die kennen ja den Arbeitgeber und dessen Betriebsnummer und werden dann für die Übermittlung der Meldung an den AG sorgen.

Projekt ist aber wieder verschoben, jetzt auf den 01.07.2022.

 

Die Ärzte sollten also hoffentlich nichts weiter tun müssen, als die Übertragung an die Krankenkasse.

Alles andere wäre auch absoluter bürokratischer Wahnsinn.

 

VG

dtx
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 72
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Wenn die Frau Dr. Hackmann Patienten eine eAU ausstellt, deren Lohn der Herr StB Hackmann abrechnet, könnte er schon mal einen Blick auf die Zuverlässigkeit und Laufzeit der Übermittlungen werfen. Von der Krankschreibung und ihrem Zeitpunkt wüßte er als Lohnabrechner ja sowieso.

 

 

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metalposaunist
Unerreicht
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Auch wenn eRezept ≠ eAU aber dennoch ganz interessant: eRezept: Ziele der bisherigen Testphase konnten nicht erreicht werden

 

@Nina_Schöneweis: Sind in den Service Release zum 30.12 dazu schon erste Änderungen enthalten?  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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larsboehnke
DATEV-Marktplatz Partner
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Nur 42? Verrückt...

Ich beschäftige mich jetzt seit zehn Jahren mit digitalen FIBU Prozessen. Seit kurzem teile ich meine Gedanken dazu in meinem Podcast Podcast.
Feedback willkommen ✌️
Jasmina25
Fortgeschrittener
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Dann bin ich mal gespannt wie das grundsätzlich mit der e-AU ablaufen wird und ob wir tatsächlich mit DATEV bereits im Januar auf elektronisch umsteigen können. 

haag
Einsteiger
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Nachricht 13 von 72
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Guten Morgen,

 

gibt es denn zwischenzeitlich Info´s bzgl. der Umsetzung von eAU von Datev? Kann leider nicht viel zum Thema finden. Wir haben zusätzlich ein Zeiterfassungssystem (ZEUS/Isgus) im Unternehmen und möchten gerne Vorbereitungen treffen, wie wir zukünftig die Daten einspielen, bzw. durch Schnittstellenübertragung eine doppelte Eingabe in beiden Systemen verhindern können.

 

Freundliche Grüße

Ilona Haag

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 14 von 72
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@Jasmina25  schrieb:

Dann bin ich mal gespannt wie das grundsätzlich mit der e-AU ablaufen wird und ob wir tatsächlich mit DATEV bereits im Januar auf elektronisch umsteigen können. 


Wenn die Krankenkassen die Daten erst ab Juli 2022 an die Arbeitgeber übermitteln - wie soll die DATEV dies dann ab Januar umsetzen???

 

Ursprünglich war zwar mal geplant, dass die Kassen dies schon ab Januar 2022 melden, aber dieser Termin ist inzwischen auf den 01.07.2022 verschoben.

 

Und wann es denn tatsächlich was wird??? Ich erinnere mich noch an die ELStAM-Einführung...

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

haag
Einsteiger
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Nachricht 15 von 72
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.. das Programm sollte ja schon soweit "stehen" und die Einzelheiten der Durchführung somit auch.

 

Aber gut, dann warten wir mal ganz entspannt ab, bis zum nächsten Jahr! 🙂

 

Grüße

Ilona Haag

dirkschmakies
Fortgeschrittener
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Nachricht 16 von 72
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Auf der Jahreswechselveranstaltung für Lohn und Gehalt kam die Empfehlung, dass zunächst nur für einen Teil der Mandanten (nämlich welche bei denen das zuverlässig läuft mit der Weitergabe der Daten) auf eAU umzustellen (auch um zu schauen, ob alles reibungslos funktioniert. Und dann ab 01.07. dann sowieso die Pflichtabrufe bei allen anderen.

 

Das Problem werden ja nicht nur die Krankenkassen sein, sondern auch die Ärzte (Stichwort Arzt geht 2022 in Rente - dann wird er sich bestimmt nicht mehr mit der Thematik beschäftigen)

 

MfG,

Dirk Schmakies

haag
Einsteiger
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Guten Morgen Herr Schmakies,

 

ja, ich hatte das Haufe-Seminar und die haben uns auch empfohlen, bereits vor dem 01.07.22 zu testen! Da wir unsere bez. Ausfallzeiten eben bisher nur in unserem Zeiterfassungssystem gepflegt haben, haben wir nur bei Ende LFZ den DATEV-Kalender (und natürlich alle anderen Ausfallzeiten, die nicht bezahlt werden) bestückt. Wir möchten ja auch nicht zukünftig doppelt Daten einpflegen. Ich denke, dies müsste doch vielen Anwendern so ergehen? Da würde mich schon mal interessieren, wie man am besten damit umgehen soll....

 

Es bleibt spannend, warten wir ab....

 

Schöne Grüße 

 

Ilona Haag

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t_r_
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Guten Morgen,

 

aus Isgus/Zeus kann man doch die Kalendariumswerte nach Lohn und Gehalt importieren. Oder haben Sie die Schnittstelle nicht? Dann müssten Sie diese doch auch weiterhin "nur" einmal erfassen. Der Mehraufwand wäre dann der Ex- und Import, dass wäre doch zu verschmerzen.

 

Ich würde die Fehlzeiten möglichst im Zeitwirtschaftssystem pflegen, denn dafür ist es ja da.

 

Viele Grüße

T. Reich

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huegele1
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Hallo,

 

weiß denn jemand, ob über die elektronisch übermittelten AUs auch gleich mitgeteilt wird, ob es anrechenbare Vorerkrankungen gibt zu der Krankmeldung?

 

Viele Grüße

M.Hügel

 

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Maureen1975
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@huegele1  schrieb:

Hallo,

 

weiß denn jemand, ob über die elektronisch übermittelten AUs auch gleich mitgeteilt wird, ob es anrechenbare Vorerkrankungen gibt zu der Krankmeldung?

 

Viele Grüße

M.Hügel

 


Nein, leider nicht. Die Vorerkrankungen muss man vorerst leider weiterhin separat anfragen.

 

Erst ab 2023 sollen dann Vorerkrankungen und auch Daten zum Ende von Krankengeldbezug etc. automatisch übermittelt werden.  

Jasmina25
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Hallo @t_r_ , 

ich bin bisher davon ausgegangen, dass die elektronischen AU Zeiten ins Lohnprogramm übernommen werden. Soll es hier auch eine Schnittstelle zu den Zeiterfassungsprogramm geben? - kann ich mir schwer vorstellen. 

 

Von daher sehe ich hier schon auch noch eine Herausforderung, die Daten aus dem  Lohnprogramm ins Zeitprogramm zu bringen bzw.  eine entsprechende Prozessabarbeitung zu implementieren. 

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t_r_
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Der Prozess sieht für mich etwas anders aus. Der Arbeitnehmer meldet sich nur noch mündlich krank. Der Arbeitgeber pflegt diese Krankmeldung in sein Zeitwirtschaftssystem. Diese werden exportiert und landen im Lohnprogramm.

 

Hier ist dann bei unterschiedlichen Stellen, also Mandant Zeitwirtschaft / Steuerberater Lohn, die spannende Frage, wann und wie oft gleicht man die Daten ab. Das wird sehr individuell sein, da das wohl von der Menge der Arbeitsunfähigkeiten und / oder auch der Arbeitnehmerstruktur abhängen kann.

 

Wenn die Daten in das Lohnprogramm importiert sind, wird die entsprechende Anfrage an die Krankenkasse aus dem Lohnprogramm geschickt und die Antwort landet im Lohnprogramm.

 

Somit wären wir dann bei der Frage, wie, wann und ob man dem Mandanten jetzt bestätigt, dass der Krankenkasse eine AU vorliegt. Hier käme jetzt auch die Frage eines Exports in das Zeitwirtschaftssystem auf.

 

Aktuell bin ich an dem Punkt, dass ich eine zeitnahe Information an den Mandanten nur dann als notwendig erachte, wenn der Krankenkasse keine Daten vorliegen. Bei Bestätigung der AU-Zeiten ist doch alles o.k..

 

Habe ich was Wichtiges übersehen?

Jasmina25
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... stimmt. OK, dann entspanne ich mich mal. 

 

Für mittlere/größere Betriebe sehe ich im Moment eher einen Mehraufwand als eine Entlastung. Bei wem und wie meldet sich der Mitarbeiter, wer administriert, dass und wann der Mitarbeiter sich gemeldet hat und wie gelangt die Info an die PL Abteilung bzw. ins ZE-System.  ... spannend

 

Der Prozess sieht für mich etwas anders aus. Der Arbeitnehmer meldet sich nur noch mündlich krank. Der Arbeitgeber pflegt diese Krankmeldung in sein Zeitwirtschaftssystem. Diese werden exportiert und landen im Lohnprogramm.

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t_r_
Allwissender
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Für mittlere/größere Betriebe sehe ich im Moment eher einen Mehraufwand als eine Entlastung.

Das sehe ich ähnlich.

 

Wobei man nicht vergessen darf, dass auch bisher schon eine telefonische Krankmeldung vor dem Schein da war. Auch diese musste je administrativ berücksichtigt werden. Danach musste dann nachgehalten werden, ob der Schein kommt. Das fällt jetzt im Grunde weg und wird auf die Lohnabrechnung verlagert.

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Maureen1975
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Ich finde, für das Lohnbüro wird es es mehr Arbeit. Bei uns besteht derzeit keine Schnittstelle zwischen Zeitwirtschaft und Lohnprogramm, so dass es für mich doppelte Arbeit ist. 

 

Eine Entlastung ist es eigentlich nur für die Krankenkassen. 

 

Wir sind ein Betrieb mit 80 Mitarbeitern und bis die gelben Zettel den Weg zu mir ins Lohnbüro finden, ist seit jeher spannend.  Insofern sehe ich bei der eAU auch den Vorteil, dass diese nun als Erstes bei mir landet. Weniger erfreulich finde ich, dass kein Sammelabruf möglich sein soll und ich daher darauf angewiesen bin, dass mich die Abteilungsleiter informieren, wenn ein Mitarbeiter krank ist, damit ich überhaupt den Abruf vornehmen kann. 

 

Sobald technisch möglich, werde ich den Abruf testen und dann versuchen einen vernünftigen betrieblichen Ablauf zu organisieren. 

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t_r_
Allwissender
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Das werden die Krankenkassen auch nicht unbedingt so sehen, die müssen dafür sorgen, dass die Daten beim Arbeitgeber ankommen. Aber so jammern am Ende alle. 😁

 

Bei mir werde ich (hoffentlich) einen Vorteil bei den U2-pflichtigen Betrieben haben, nämlich keine Anfragen der Krankenkassen mehr wegen fehlender AU, weil die Arbeitnehmer diese nicht an die Krankenkassen weiter gegeben haben.

 

Im Weiteren hoffe ich, dass dadurch die Zusammenhangsanfragen besser funktionieren, da auch hier eine fehlende AU kaum noch ein Rückmeldegrund der Krankenkasse sein kann.

 

Bei Ihnen müsste tatsächlich eine organisatorische Lösung her. Allerdings, wenn Sie bisher schon mit Spannung die Meldungen erwartet haben, wäre diese wohl schon länger notwendig.

 

Hier wäre vielleicht wirklich eine kleine Fehlzeitensoftware notwendig, wo solche Daten direkt nach Mitteilung einfließen.

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Lila_Lohn
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Insgesamt finde ich es eine gute Sache. Ich frage mich nur: wer macht am besten den Abruf? Bei Seminaren wird ja auch immer betont: klare Absprachen zwischen StB und Mandant. Ich befürchte sonst folgendes Szenario: MA meldet sich telefonisch krank, Mdt kontaktiert daher bei jeder einzelnen Krankmeldung gesondert den StB bzw. die Lohnsachbearbeiterin seines Vertrauens:  "machen Sie mal sofort den Abruf, ich will die AU-Daten haben".

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Maureen1975
Einsteiger
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Nachricht 28 von 72
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Da der Abruf ja auch über sv-net gehen soll, könnte man den Abruf ja den Mandanten überlassen.... 

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dirkschmakies
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Wenn ich das richtig auf der Jahreswechselveranstaltung der Datev verstanden habe, läuft das Ganze so, dass die rückgemeldeten Daten von der Krankenkasse neben den jeweiligen Daten im Kalendarium stehen. Ggfs. muss dann das Kalendarium noch angepasst werden.

 

Eine direkte Rückmeldung in das Zeiterfassungsprogramm ist wohl nicht möglich, da die Schnittstelle recht aufwändig und vor allen Dingen auch wohl sehr teuer ist und das für viele Zeiterfassungsprogrammprogrammierer (gibts das Wort überhaupt?) sich nicht lohnt. Und auch die Datev plant wohl im Augenblick keine Rückschreibung vom Lohnprogramm in das Zeiterfassungsprogramm.

 

Zu beachten ist darüber hinaus ja noch die Tatsache, dass es ja durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifvertrag o.ä. möglich ist, bis zu drei Tage ohne AU krank zu sein...

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danielvoss
Einsteiger
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Nachricht 30 von 72
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Hallo zusammen,

 

auch uns beschäftigt das Thema eAU bereits jetzt.

 

Gerne würden wir mit einem Mandat in LODAS an dem Pilotprojekt teilnehmen um erste Erfahrungen sammeln zu können.

 

Kann mir jemand sagen wie wir uns zum Pilotprojekt anmelden können? In der Jahreswechselunterlage LODAS konnte ich dazu nichts finden.

 

Vielen Dank vorab und Gruß

 

Daniel Voß

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letzte Antwort am 11.11.2022 12:15:32 von t_r_
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