Sofern Sie nicht im Steuerbüro arbeiten, sondern wie ich in einem Lohnbüro eines Unternehmens, wo man einfach näher an den Lohnempfängern dran ist: Es kommt immer wieder mal vor, dass Mitarbeiter denken, das Lohnbüro muss sich um deren Lohnsteuerabzugsmerkmale kümmern. Ist natürlich nicht so, das ist Angelegenheit des AN selbst. Ich weise die Mitarbeiter dann immer freundlich darauf hin, dass sie sich da selbst mit dem Finanzamt in Verbindung setzen müssen. Zu Ihrem Fall: normalerweise meldet das Einwohnermeldeamt dem FA Heirat, Tod, Geburt etc. Sofern der AN also zwischenzeitlich nicht erneut geheiratet hat, und die Steuerklasse offensichtlich falsch ist, muss er unverzüglich mit dem FA Kontakt aufnehmen und das abklären. In den Fällen, in denen keine Meldung durch die Meldebehörden ergeht, besteht gemäß § 39 Abs. 5 EStG sogar die Verpflichtung, dies dem FA zu melden (z. B. bei Wegfall der Steuerklasse II). Als Lohnbüro muss man nach den Elstam abrechnen, die das FA liefert. Da der AG ja auch für die korrekte Lohnsteuereinbehaltung und - abführung haftet, sehe ich mich als Lohnabrechnerin allerdings schon auch in der "Pflicht", einem AN einen Hinweis zu geben, falls mir irgendetwas nicht korrekt erscheint.
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