Guten Morgen,
unsere Reinigungskraft hat für dieses Jahr noch einige Resturlaubstage. Mein Chef möchte, wegen den Rückstellungen, diese auszahlen.
Durchschnittlich verdienst sie ca. 320,00 Euro pro Monat. Der Bruttobetrag der Resturlaubstage beläuft sich auf ca. 380,00 Euro.
Ist es in Ordnung diese in einer Summe auszuzahlen, da sie ja nur einmalig auf mehr wie 450,00 Euro kommt.
Liebe Grüße!
Urlaubsabgeltung ist unvorhersehbar und damit unschädlich.
Urlaubsabgeltung wegen Ausscheiden (!) des Mitarbeiters ist unschädlich. Ansonsten muss man die Jahresentgeltgrenze von 5400 € beachten. Wenn die nicht überschritten wird, passt es sv-rechtlich.
Arbeitsrechtlich ist es eine andere Frage - im laufenden Beschäftigungsverhältnis hat der AN Anspruch auf Urlaub in Natura, könnte den also vor Gericht noch nachfordern.