hallo, wir haben nunmehr eine rückwirkende Änderung eines MA mit der Steuerklasse 6 ab 01.09.2022. Die Korrektur der EPP ist in der Abrechnung in Ordnung. Aber, muss denn zwingend die Lohnsteuer-Anmeldung August 2022 manuell korrigiert werden oder ist es auch möglich, dass der MA diese bei der Einkommenssteuererklärung zurückzahlt?
Eine Verschiebung ist bei mtl. LSt-Abgabe nicht möglich! Der August 2022 ist zwingend zu korrigieren.
Bundesfinanzministerium - FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“
Ja, die LStA ist leider zu korrigieren.
FAQs „Energiepreispauschale (EPP) (bundesfinanzministerium.de)
Die Erklärung finden Sie in den FAQ unter VI, Nr. 6.
Wenn Sie die EPP nicht über die LSt-Anmeldung korrigieren würden, hätte der AG die Refinanzierung erhalten ohne dass ein Anspruch darauf besteht, denn dem AN wurde diese ja wieder abgezogen. Eine Verrechnung in späteren Monaten ist nicht möglich, weil schlicht das Kz in der LSt.-Anmeldung fehlt.
Das ist jetzt bei dem MA so: linke Tasche rechte Tasche ... bei Ihrem Mandanten wird die EPP abgezogen, bei dem anderen AG der jetzt mit Steuermerkmalen abrechnet muss die EPP nachträglich im August ausgezahlt werden.
Und wenn Sie Pech haben, stellt sich nachträglich heraus dass doch mit Steuermerkmalen abgerechnet werden soll, dann geht das Spiel von vorne los ... da sach ich nix weiter zu😖