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Update: Informationen zum Pflegeunterstützungs- und - entlastungsgesetz (PUEG)

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letzte Antwort am 15.08.2023 13:58:28 von Christopher_Fürther
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pogo
Meister
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@metalposaunist  schrieb:

 

Kann denn wenigstens der Arbeitgeber der Kanzlei sagen: Ich habe fertig und die Kanzlei exportiert und spielt ein?

Ja klar. Die Kanzlei sieht doch dasselbe wie der AG in Personaldaten. Der eigene Export macht sogar Sinn, wenn man nochmal kurz über die Daten drüber gucken will, um keinen Mist zu importieren.

pogo
Meister
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@Chris607  schrieb:

Im Lodas Newsletter steht die gleiche Info:

 

Da in diesem Zeitraum die Anzahl der Kinder genügt, können Sie mit einer der nächsten Versionen von LODAS (voraussichtlich 10. August 2023) zur Berücksichtigung der PV-Abschläge nur die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder erfassen.

Ich würde eigentlich gerne die Kinder weiterhin ordentlich erfassen, da wir die Nachweise ohnehin schon im System haben und so das Programm auch den Beitrags selbst ermitteln kann. Kann hier bitte jemand von Datev etwas Licht ins Dunkel bringen? Auf manuelle Abgleiche von "Kindergeburtstagen" habe ich nicht so große Lust.


Ein paar Wörter mehr und man hätte keine Gedanken:

 

Da in diesem Zeitraum die Anzahl der Kinder genügt, können Sie mit einer der nächsten Versionen von LODAS (voraussichtlich 10. August 2023) zur Berücksichtigung der PV-Abschläge alternativ zur Erfassung der vollständigen Kinderdaten auch nur die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder erfassen.

ChrisW
Aufsteiger
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Es gibt zu der neuen Lohnversion und wie zukünftig die Kinder erfasst werden auch einen extra Beitrag.

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/neue-L-G-Version-wg-PUEG/m-p/363608#M88278

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Nadine_Mack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Entschuldigt bitte die Verwirrung im Newsletter. @pogo  - genau so ist es gemeint. Es ist eine zusätzliche Option, falls die vollständigen Kinderdaten nicht vorgelegt werden.

Beste Grüße Nadine Mack
Personalwirtschaft DATEV eG
Uwe_Lutz
Überflieger
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Ich muss sagen, ich bin arg enttäuscht von der Umsetzung, wie die Kinderdaten in Personaldaten erfasst werden sollen.

 

Wir haben viele Kinder bereits schon länger in den Kinderdaten in LODAS erfasst. Dies ist ja Voraussetzung, wenn man Kinderkrankengeld berücksichtigen will und die EEL-Meldungen hierfür an die Krankenkassen übermittelt werden sollen. Natürlich sind hier nur Kinder bis zum 12. Lebensjahr erfasst, da danach ja keine Berücksichtigung beim Kinderkrankengeld mehr erfolgt.

 

Diese Kinder, die bereits im Programm erfasst sind, werden -so steht es auch im Hilfedokument- in den Personaldaten NICHT ANGEZEIGT😯

 

Also können wir diese Lösung für die betreffenden Mandanten vergessen! Ich werde kaum dem Mandanten sagen, er soll alle Kinder neu erfassen. Der hält mich doch für bekloppt. Ganz abgesehen davon, was passiert mit den EEL-Meldungen, wenn die Reihenfolge der Kinder anders als bisher erfasst wird und plötzlich ein Kind > 12 Jahre an die Stelle des bisherigen Kindes rutscht?

 

Wie stellt sich die DATEV dies vor?

 

Mit fassungslosen Grüßen

Uwe Lutz

 

 

wwinkelhausen
Erfahrener
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Das Wort "können" sagt es doch schon aus. Ich finde es sehr schade, dass die Beherrschung der deutschen Sprache immer weiter in den Hintergrund tritt, so dass man ewig rumlabern muss, damit der andere einen versteht. Und hinterher muss man sich am Besten noch entschuldigen für den langen Text, der die Aufmerksamkeitsspanne der Jüngeren inzwischen überfordert.

 

Dinosaurier
pogo
Meister
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@Uwe_Lutz  schrieb:

Ganz abgesehen davon, was passiert mit den EEL-Meldungen, wenn die Reihenfolge der Kinder anders als bisher erfasst wird und plötzlich ein Kind > 12 Jahre an die Stelle des bisherigen Kindes rutscht?

Durch die Erfassung aller Kinder in Personaldaten und folgendem Export und Import wurden einige bereits angelegte Kinderdaten bei mir überschrieben.

 

Bei einem AN wurden zwei Kinder durch den Import getauscht und das 23jährige ist nun auf Platz 1 und wurde beim Kinderkrankengeld eingetragen, wo vorher das 7jährige Kind stand.

 

Bei einer Probeabrechnung wurde weder eine neue Kinderkrankengeldberechnung erstellt, noch ein Storno (gibts auch gar nicht, oder?) erstellt.

 

Es ist also egal, was in den Kinderdaten für das Kinderkrankengeld steht, wenn man es nicht für statistische Zwecke braucht, wann die KinderKG-Tage erschöpft sind. Wird man da gewarnt? Vermutlich nicht mal das.

anjuwan
Aufsteiger
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Nachricht 188 von 266
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@wwinkelhausen  schrieb:

Das Wort "können" sagt es doch schon aus. Ich finde es sehr schade, dass die Beherrschung der deutschen Sprache immer weiter in den Hintergrund tritt, so dass man ewig rumlabern muss, damit der andere einen versteht. Und hinterher muss man sich am Besten noch entschuldigen für den langen Text, der die Aufmerksamkeitsspanne der Jüngeren inzwischen überfordert.

 


Dann doch bitte komplett lesen! Sie haben im Text das folgende "nur" vergessen. Insofern bitte noch einmal über die Aufmerksamkeitsspanne nachdenken.

Da steht "... können ..... Sie nur die Anzahl der ... Kinder erfassen "

 

Screnshot hier: https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/neue-L-G-Version-wg-PUEG/m-p/363608#M88278

 

Es fehlte einfach ein zusätzliches "auch" oder "zusätzlich" vor dem nur.

Cheers
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kimba
Beginner
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Nachricht 189 von 266
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Hallo,

ich würde mir wünschen, dass bei der Eingabe des Ausfallschlüssels PK im Kalender ein Auswahlfeld aufgeht, wo man das Kind aus der Kinderverwaltung zuordnen kann.

 

Noch einen schönen Tag;-)

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 190 von 266
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@pogo  schrieb:

 

Bei einer Probeabrechnung wurde weder eine neue Kinderkrankengeldberechnung erstellt, noch ein Storno (gibts auch gar nicht, oder?) erstellt.

 

 


Okay - immerhin was. 

 

Benötigt wird die richtige Zuordnung, wenn man die Entgeltfortzahlung nicht vollständig ausgeschlossen, sondern auf x Tage begrenzt hat. Dann muss die bisher gewährte Anzahl an Arbeitstagen unter 2.6 in der EEL-Bescheinigung angegeben werden.

 

 

 

Ich habe aber gerade mal geguckt. Bei dem Mandanten, den ich für die Erfassung im Wesentlichen ins Auge gefasst habe, sind in der Export-Datei der erfassten Kinder in LODAS 177 (Einhundersiebenundsiebzig) bereits erfasst. Und die soll der Mandant alle noch mal eingeben? Never ever!

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

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wwinkelhausen
Erfahrener
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Nachricht 191 von 266
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Ja, aber können, nicht müssen. Entweder kann man nur die Anzahl der Kinder erfassen (oder alternativ die Kinderdaten). Grammatikalisch ist der Satz eindeutig. 

Dinosaurier
Chris607
Fortgeschrittener
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Nachricht 192 von 266
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Leider habe zumindest ich nicht Germanistik studiert, wodurch mir die Befähigung, über die grammatikalische Korrektheit des Newsletters ein Urteil zu treffen fehlt. Tatsächlich hat der Absatz allerdings wohl nicht nur mich verunsichert. Wenn dem so wäre, wäre die ganze Erfassung bisher sinnlos gewesen. Warum deshalb hier ein Fass geöffnet wird, erschließt sich mir wiederum leider nicht. 

 

 

Private09
Einsteiger
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Nachricht 193 von 266
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Guten Morgen,

im aktuellen Infoservice zum PUEG verwundert es mich, dass DATEV aufgrund der Übergangsfrist (01.07.23-30.06.2025) eine automatische Überwachung aus der Programmierung entfernt, obwohl die Rückrechnung aus 2025 auf 2023 technisch gar nicht möglich sein wird (Abrechnung laufendes Jahr und ein Vorjahr). Wie soll dann bitte BN u. Abrg. korrigiert werden? [Manuell, weil unsere Büros überbesetzt sind?;-)] Eröffnet Datev doch die weitere Rückrechnung in Lodas, wie bei KUG schon überlegt...?

Es wäre schön, wenn die automatisch Überwachung weiterhin als Hinweis ausgegeben werden würde, denn: WER SOLL DAS FÜR SÄMTLICHE MDT ÜBERWACHEN - manuell?!

Ich wünsche mir, dass die Automatik bleibt, egal was für fragwürdige Entscheidungen unsere Gesetzgebung trifft - insbesondere nach diversen gescheiterten pünktlichen Einführungen - siehe ELSTAM, ELENA usw.

Die Altersgrenzen müssen m.E. überwacht werden und zwar programmseitig.

Danke. 

 

Müsste ich also auch gar nicht mehr alle Geburtsurkunden erfassen, da diese Daten ab dem  10.08.23 mit der neuen Version eh gelöscht werden?!? Dann sparen wir uns jetzt schon die Zeit dazu... 

Private09
Einsteiger
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Nachricht 194 von 266
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...da ich nicht immer 8 Seiten lesen kann...

 

Anzahl / Einzeldaten  - ok,

mir geht es aber um die konkrete Überwachung der Altersgrenzen, die entfallen soll - wie wollen wir das umsetzen - pragmatisch, effizien?

Irgendjemand ne Idee ? oder wird dies doch nicht abgeschafft (Dies steht konkret im Infoservice)?!

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andrereissig
Experte
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Nachricht 195 von 266
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@Private09  schrieb:

...da ich nicht immer 8 Seiten lesen kann...

Tipp: Die alten Seiten ändern sich nicht. Es genügt, nur die neuen Beiträge zu lesen. 😉

 

Ansonsten, wie oben schon wenige Beiträge zuvor von @ChrisW gepostet, hier die Klarstellung:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/neue-L-G-Version-wg-PUEG/m-p/363608#M88278

 

Edit: Zumal man damit das Problem ja nur verschärft. Anstatt zu lesen, wird redundant mehrfach die gleiche Frage gestellt, womit der Thread noch länger und unübersichtlicher wird.

 

Wie dichtet Thomas D. von Fanta4 noch: "Du stehst nicht "im" - Du bist der Stau!"

Live long and prosper!
metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 196 von 266
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@Private09 schrieb:

...da ich nicht immer 8 Seiten lesen kann...


Oder sich 50 Beiträge pro Seite anzeigen lassen. Dann sind's nur 3 Seiten und man muss nur mehr scrollen statt klicken😉. Das ist der Unterschied im Klick, wenn man den ungelesen Thread an sich anklickt = man landet automatisch beim für sich zuletzt neuen Beitrag und dem Klick auf "letzte Antwort vor X Minuten" = man landet beim letzten Beitrag ohne alle ungelesenen Antworten zwischendrin. 

 

Gewusst: wie 🤓

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Kerstin2
Beginner
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Nachricht 197 von 266
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kurz ein Einwurf zur automatischen Rückrechnungsmöglichkeit der DATEV i.S. KUG für viel frühere Jahre aufgrund von Prüfungen: Das hat wunderbar funktioniert, war gut in den Hilfen beschrieben, es waren nur sehr wenige zusätzliche manuelle Änderungen (z.B. über sv-net) nötig, die alle erläutert und erwähnt waren in den Hilfen. Ich hatte Sorge, es tun zu müssen, aber die DATEV hat mir da wirklich sehr gut und schnell und komplikationslos geholfen. Natürlich hat es etwas mehr Zeit gekostet, aber da kann die DATEV nichts dafür 🙂

 

Ich weiß, dafür ist es eigentlich der falsche Thread, aber das wollte ich mal gesagt haben 🙂

 

Wenn das in 2025 wieder so funktioniert bei Rückrechnungen zum PUEG, ist alles halb so schlimm, das ist meine Meinung

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
Xandoras_95
Beginner
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Ich habe eine Frage zu PUEG und den freiwilligen Firmenzahlern/ Mitgliedern, welche über BBG verdienen. In Lohn und Gehalt wird immer ein Arbeitnehmer-Beitrag von 84,79 EUR für Juli angegeben. 

 

Nach meiner Berechnung: 

BBG KV: 4987,50 EUR x 1,7% ("normale/alte Elterneigenschaft"/ 1. Kind) = 84,79 EUR

 

Ich habe dies allerdings bei Arbeitnehmer ohne Kinder, als auch bei Arbeitnehmern mit 2 Kindern. 

 

Ist das ein Datev-Fehler oder habe ich einen Denkfehler? 🤔

 

 

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JudithLohn1
Einsteiger
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Meinen Sie evtl den AG-Zuschuss? Dieser liegt immer bei 84,79 €. 

(1,7 % von 4.987,50 €)

 

Der Gesamtbetrag müsste sich unterscheiden. (4 % bei Kinderlosen, 3,4 % oder weniger bei AN mit Kindern) 

 

Der AN-Anteil wird ja nicht ausgewiesen. 

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Xandoras_95
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Ohja, Sie haben Recht. Es ist der Arbeitgeber-Anteil. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil 😂🙄

JudithLohn1
Einsteiger
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Nachricht 201 von 266
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Mir ist heute aufgefallen, dass bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern (Firmenzahler) ab 2 Kindern unter 25 Jahren zwar der Beitrag reduziert wird, aber der Hinweis zu anrechenbaren Kindern nicht ausgewiesen wird.

 

Ist das so gewollt? 

 

Bekommt der Versicherte von seiner Versicherung eine Information über den neuen PV-Beitrag ab Juli 2023 und ist deshalb darauf verzichtet worden?

Seit heute wird der Hinweis ausgewiesen 😊

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AgnesBeata
Beginner
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Ich habe heute für den ersten Mandanten die Abrechnungen für den Monat Juli 2023 fertig gemacht.

Beim Hinweis zu anrechenbaren Kindern hatte ich in Lodas "Genereller Andruck" gewählt.

Allerdings erscheint bei keinem Mitarbeiter, weder bei den gesetzlich Versicherten noch bei den freiwillig Versicherten Arbeitnehmern, ein Hinweis zu den anrechenbaren Kindern auf der Abrechnung.

 

Hat hier jemand Info, wenn doch seit heute der Hinweis ausgewiesen werden soll?

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rschoepe
Fachmann
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Haben möglicherweise alle MA nur ein Kind (eingetragen)? Der Hinweis kommt erst, wenn mindestens zwei Kinder in LODAS erfasst sind.

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Lohnnutzer
Einsteiger
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Bei uns erscheint der Hinweis . Rechts im freien Feld unter der Steuer-Id.

 

Aber erst ab dem zweiten Kind in der Altersgrenze weil es bei einem ja keine Auswirkung hat.

Ich glaube nur bei gesetzlich und nicht bei freiwillig oder privat Versicherten (glaube ich - kann gerade nicht nachsehen)

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AgnesBeata
Beginner
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Betrifft bei mir auch Mitarbeiter, die z.B. drei Kinder unter 25 Jahren haben.

Kinder sind unter Kinderdaten erfasst.

Aber kein Ausweis auf der Abrechnung.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@AgnesBeata  schrieb:

Betrifft bei mir auch Mitarbeiter, die z.B. drei Kinder unter 25 Jahren haben.

Kinder sind unter Kinderdaten erfasst.

Aber kein Ausweis auf der Abrechnung.


Haben Sie die Eintragung in der Mandantendaten oder in den Personaldaten gemacht? 

 

Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es Probleme, wenn man an beiden Stellen angibt, dass dies angedruckt werden soll.

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Lohnnutzer
Einsteiger
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Sind das freiwillig oder privat versicherte Mitarbeiter ?

 

Ich meine das hier kein Andruck erfolgt 

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AgnesBeata
Beginner
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Die Kinder natürlich in den Personaldaten des Mitarbeiters erfasst und Angaben zu Kindern.

 

Das der generelle Andruck der anrechenbaren Kinder erfolgen soll in der "Brennpunkt-Maske" getätigt.

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AgnesBeata
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Sind Mitarbeiter, die normal gesetzlich Pflichtversichert sind.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@AgnesBeata  schrieb:

 

Das der generelle Andruck der anrechenbaren Kinder erfolgen soll in der "Brennpunkt-Maske" getätigt.


Es gibt die Erfassung des Andrucks zwei Mal in der Brennpunktmaske:

 

Bei den Mandantendaten:

 

Uwe_Lutz_0-1689696048823.png

 

Bei den Personaldaten/Kinderdaten übergreifend ändern:

 

Uwe_Lutz_1-1689696107859.png

 

Wie haben Sie dies jeweils eingestellt?

 

 

 

 

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letzte Antwort am 15.08.2023 13:58:28 von Christopher_Fürther
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