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Inflationspauschale 3000 Euro

381
letzte Antwort am 19.12.2022 09:09:11 von Wuppergirl
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renek
Fachmann
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@Moonshine  schrieb:

Dann könnte man da ja einen weiteren Buchstaben hinzufügen mit der Inflationsprämie, da dies bisher nicht geschehen ist, würde ich da vorsichtig sein.


Das wird man dann sicher auch tun. Es gilt eh:

 

 

@M_H schrieb ja schon:

Bisher sind das nur ungelegte Eier, ist noch nichts in trockenen Tüchern - ab wann gezahlt werden kann, ob anrechenbar auf Pfändungen etc. .... Hier heißt es leider nur: abwarten und Tee trinken.

 

M_H

Gleiches gilt ja auch für die EPP der Rentner. Man hat beschlossen, aber noch keine Aussagen getroffen wie es funktionieren soll. Ich bleib da tiefenentspannt und warte einfach ab bis der erste zum Chef rennt oder bei mir vorbei kommt und fragt wann es das Geld denn bei uns gibt...

JonasThiel
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PaHeld
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Ja, aber immer noch Ruhe bewahren:

 

(ich meine...) der Bundestag und Bundesrat müssen auch noch ran.

 

😇

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d_z_
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Letzter Satz der Meldung - ohne Bundesrat. Allerdings muss die Verkündung abgewartet werden.

 

JosefB
Aufsteiger
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Da warte ich auch noch ab bis das offiziell in trockenen Tüchern ist. Wenn ich schon wieder so was lese auf der Homepage des Finanzministeriums...

 

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"...Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Leistung in beliebiger Form (zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung) deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht...."

 

Soll da auf den Verwendungszweck dann stehen "Lohn/Gehalt 12/2022 mit Zusatz-Betrag im Zusammenhang mit Preissteigerungen" o. Ähnliches...?

 

Das muss doch in der Lohnabrechnung reichen mit separatem Ausweis - wieso im Überweisungstext? *kopfschüttel*

Ich denke zwar das es nicht so kommt - aber man sieht schon wieder die bürokratischen Auswüchse in Deutschland. 😤

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Moonshine
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Eingefügt wurde die geplante Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11 c EStG (neu) in den Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz, welches noch von Bundestag verabschiedet werden muss. Das Gesetz soll am 30.9.2022 vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen werden. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich, es handelt sich um ein sog. Einspruchsgesetz.

metalposaunist
Unerreicht
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Nur nicht den Humor verlieren 😄.

 

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viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
PaHeld
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Danke für die Richtigstellung 😄

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Moonshine
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Finde die echt gut und wer das nicht versteht: Weihnachtsprämie wird dann schnell zur Inflationsprämie... Was wohl besser ist? Das eine mit Abgaben und das andere abgabenfrei...

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martin65
Meister
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Wir werden wohl die Inflationspauschale in monatlichen "Häppchen" auszahlen. Das verhält sich dann wie eine Gehaltsanpassung und wir müssen nicht bis zu 3.000 € auf einen Schlag auszahlen.

 

Gruß

 

Martin Heim

 

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Moonshine
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Da frag ich mich halt: Geht das?

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t_r_
Allwissender
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Wenn es an die Corona-Beihilfe angelehnt ist, dann ja. Dort war eine geteilte Auszahlung möglich. Aber... immer noch ein ungelegte Ei, was uns da wieder ins Nest gelegt werden soll...👿

deusex
Experte
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Wie weiter ob ausgeführt, bezahle ich bereits freiwillig zusätzlich zum Fahrtkostenzuschuss einen Energiezuschuss, ab September 250,00 € brutto/Monat/AN, davor 150,00 €/Monat/AN.

Ich werde dies bis einschließlich Dezember 2022 so weiterführen und das verteilte Dreizehnte unangetastet lassen.

Ab Januar 2023 fällt dann o.g. freiwillige "Bruttozahlung" weg und wird mit der Inflationspauschale von Januar - Dezember 2023 mit je 250,00 € (x12= 3.000 €) ausbezahlt.

 

So haben alle was davon. Ich gehe zu 99% davon aus, dass eine quotale Auszahlung möglich ist; alles andere macht keinen Sinn . . . wobei, wenn ich mir das politische Geschehen der letzten Monate so anschaue 🤔

 

Der Gesetzestext sagt letztlich nur aus, dass die Inflationspauschale als Zuschuss zu gestiegenen Energiekosten gekennzeichnet sein muss, womit ich die Lohnart als "Energiekostenzuschuss" bezeichne. Damit dürfte Genüge getan sein.

 

Ab Januar 2024 fällt diese Sonderzahlung ersatzlos weg und hoffe, dass sich bis dahin die Gesamtsituation entspannt hat.

 

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 104 von 382
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Ich glaube Du hast Dich hier mit den Jahren vertan. Prüf mal. 😀

deusex
Experte
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"Wie geht´s den Zwillingen ?"

" Es sind Drillinge!"

"Mein Gott, wie die Zeit vergeht . . ."

 

Vielen Dank. Korrigiert.

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Lohnbüro80
Aufsteiger
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Wir hatten auch schon diverse Anfragen.

Haben natürlich vertröstet.

Erstmal haben wir den Kopf frei für andere Dinge (EPP, Minijob Umstellung, Mindestlohn).

 

 

CVolz
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Eine Aufteilung auf mehrere Monate wird wohl möglich sein. Hier gibts einige weitere Infos, aber noch immer ist es nicht endgültig beschlossen:

 

Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro steuerfrei | Bundesregierung

andrea3110
Einsteiger
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Hoffentlich wird auch an die Regelung folgender Fälle gedacht: kann ein Mitarbeiter mit mehreren Arbeitgebern den Betrag auch mehrfach bekommen? Kann ein Mitarbeiter, der z.B. im Dezember 2022 den Betrag bei Arbeitgeber A erhalten hat und später bis Ende 2024 die Stelle wechselt, den Betrag von Arbeitgeber B noch einmal erhalten? 

 

Wahrscheinlich wird es dazu wieder umfangreiche FAQ des BMF geben.

 

Seufz...

deusex
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kann ein Mitarbeiter mit mehreren Arbeitgebern den Betrag auch mehrfach bekommen? Kann ein Mitarbeiter, der z.B. im Dezember 2022 den Betrag bei Arbeitgeber A erhalten hat und später bis Ende 2024 die Stelle wechselt, den Betrag von Arbeitgeber B noch einmal erhalten? 

 


Gute Frage: Da stelle ich bspw. dreimal den Wechsel des AG im Jahr vor oder drei Midijobber . . . Denke da wird es wieder eine Litanei an FAQs geben. Ich freu mich schon wieder.

 

Ich hoffe nur, meine Befürchtung tritt nicht ein und diese Inflationspauschale wird nicht zum Rohrkrepierer.

Die Rückmeldung machen schon ein wenig nachdenklich, denn Einige sind auf Grund der aktuellen Entwicklung der Energiekosten schlichtweg nicht in der Lage, mehr zu zahlen, als nötig und Kurzarbeit ist hier vorrangig im Gespräch.

In der Gastronomie erwartet man sehr starke Zurückhaltung beim Ausgehverhalten ab sofort, weil wohl viele Gäste sich beim Ausgehen erheblich einschränken wollen.

So kommen m.E. vorrangig Mitarbeiter gut aufgestellter Unternehmen in den Genuss des Zuschusses, die grundsätzlich schon nicht sehr schlecht aufgestellt sind; die Kassiererin im Aldi  guckt da wohl eher in die Röhre.

 

Ich persönlich kann mich mit dieser erneuten Gießkannen-Lösung nicht anfreunden, aber abrechnen müssen wir schlicht was beauftragt wird. Fertig.

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Sabisch82
Beginner
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Was mich noch interssieren würde was mit Angestellten in der Insolvenz wäre.

Bei mir ist einer im Betrieb bei dem trifft das zu. Da ist die Frage wird es komplett

ausgezahlt oder muss ich was abführen.

 

Da wird man wohl noch abwarten müssen.

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anjuwan
Aufsteiger
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Bei Corona war das meines Wissens so. Der Betrag war arbeitgebergebunden.

Also je Arbeitgeber konnte ein AN den Maximalbetrag in Höhe von EUR 1.500,- steuerfrei erhalten.

 

Edit: Und hier noch ein passender Link dazu

https://www.etl.de/aktuelles/bei-mehrfachbeschaeftigung-kann-steuerfreie-corona-praemie-wiederholt-gezahlt-werden

Cheers
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wwinkelhausen
Erfahrener
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Wird man die gesetzliche Regelung abwarten müssen, ob da eine Pfändung ausgeschlossen wird oder nicht.

Dinosaurier
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jjunker
Experte
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Generell stellt sich mal die Frage welcher Betrieb das überhaupt wird zahlen können....Die Politik geht hin und weckt bei den Arbeitnehmern die Erwartungshaltung, dass der Chef mal eben 3.000 € überweisen möge.

 

Das halte ich für sozialen Sprengstoff.

Die Premie werden diejenigen bekommen deren Arbeitgeber keine/geringe Schwierigkeiten durch Pandemie und Inflation bekommen haben. Die zahlen in der Regel eh schon gut.

 

Wenn man die entgangene Steuer (das Äquivalent dazu)  direkt an Personen geben würde die es brauchen: Kindergeldzulage,... Grundsicherungsbonus, ... käme die Kohle 

a) da an wo Sie was Gutes bewirken würde und nicht im Aktienfonds des Angestellten im B-Management eines großen Konzerns

b) würde da die Sparquote in den niedrigen Einkommenschichten niedrig ist direkt wieder in Konsum fließen...

und dadurch c) direkt wieder das Steueraufkommen erhöhen. 

 

Wie immer der Teufel bleept auf den/die größten Haufen.

 

@Sabisch82 mal ein spinnerter Gedanke: Kann man die 3.000 Euro in Sachbezug "ausschütten" ein überlassenes Jobrad wird nicht pfändbar sein. 🤔

 

 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

es gibt jetzt zumindest schon den geplanten Gesetzestext im Wortlaut: 2003744.pdf (bundestag.de)

 

Danach sollen sowohl Geld- als auch Sachleistungen steuerfrei sein. Zur Pfändbarkeit gibt es keine Aussage. Und dadurch, dass nun auch das EStG geändert wird, wird dies ein zustimmungspflichtiges Gesetz, so dass auch der Bundesrat noch ran muss.

 

Beim Bundesrat ist die nächste Sitzung am 07.10.2022. Keine Ahnung, ob dies dort noch nachträglich in die Tagungsordnung mit aufgenommen wird oder es dann frühestens in der Sitzung vom 28.10.2022 behandelt wird.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

t_r_
Allwissender
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Na, wenn ich vom Gesetzesentwurf ausgehe, sehe ich zumindest etwas Licht am Ende des Tunnels, dass auch aktuell wirtschaftlich schwächere Unternehmen die Chance haben, ihren Arbeitnehmern die Summe oder zumindest Teile davon zukommen zu lassen. Wenn wir mal von 26 Monaten Zeitspanne (11/22 bis 12/24) ausgehen, könnte man monatlich EUR 115,38 auszahlen. Ich befürchte nur, dass es dazu dann keine weiteren Lohnerhöhungen mehr geben wird. Immerhin der Arbeitnehmer hätte es netto in der Tasche, allerdings auch keine Leistungen aus der SV dafür.

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jjunker
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Wenn die Liquidität niedrig ist sind auch xy  * 115,38 Euro viel Geld. Und kleine Büros die nur eine 520 € Kraft beschäftigen.... ich bleibe dabei in meinen Augen, da 

a) nicht gezielt (Empfängerkreis unbekannt*)

b) höchstwahrscheinlich wenig zum Steueraufkommen beitragend

c) sozial wahrscheinlich eher ungerecht

d) kaum Sofortwirkung zu erwarten**

 

die falsche Methode.

 

Die Hoffnung, dass das Bundesrat bei dieser Zusammensetzung nochmal was ändert....

 

jjunker_0-1664523330773.png

 

* der Käpten zur See sagt: "Steuerbord", der Rudergänge wartet auf die Gradansage es kommt aber nichts,

** Housten fragt: "Jungs sollen wir bei 100 oder 80 anfangen zu zählen?

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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t_r_
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@jjunker  schrieb:

Wenn die Liquidität niedrig ist sind auch xy  * 115,38 Euro viel Geld. Und kleine Büros die nur eine 520 € Kraft beschäftigen.... ich bleibe dabei in meinen Augen, da 

a) nicht gezielt (Empfängerkreis unbekannt*)

b) höchstwahrscheinlich wenig zum Steueraufkommen beitragend

c) sozial wahrscheinlich eher ungerecht

d) kaum Sofortwirkung zu erwarten**

 

die falsche Methode.

 

Die Hoffnung, dass das Bundesrat bei dieser Zusammensetzung nochmal was ändert....

 

jjunker_0-1664523330773.png

 

* der Käpten zur See sagt: "Steuerbord", der Rudergänge wartet auf die Gradansage es kommt aber nichts,

** Housten fragt: "Jungs sollen wir bei 100 oder 80 anfangen zu zählen?


Ich wollte damit auch nicht sagen, dass es durch die Zeitspanne richtiger wird. Aber man muss ja nun einmal das Beste aus dem machen, was man hat.

Ich wollte nur sagen, dass damit vielleicht zumindest noch ein paar Arbeitnehmer mehr etwas netto mehr erhalten.

_JuliaBorowski_
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Die Inflationsprämie wurde ja nun verabschieded.

 

Gibt es von DATEV da schon eine Lösung, wie das im Lohn dargestellt wird oder könnte man die LA der Coronaprämie nehmen und umbenennen?

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Gelöschter Nutzer
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@_JuliaBorowski_  schrieb:

Die Inflationsprämie wurde ja nun verabschieded.

Zum Glück noch nicht endgültig. Die Reglung ist asozial und lädt zum Missbrauch ein. Geringverdiener leiden unter der Inflation deutlich mehr als "Besserverdienende", bekommen aber voraussichtlich nichts.  Außerdem ist die Unterstützung eines Inflationsausgleichs nur für die Arbeitnehmer gut verdienender Unternehmen politisch und sozial unerträglich.

PaHeld
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Nicht Ihr Ernst? Das ganze ist noch keine Stunde durch den Bundestag und schon nach der Datev-Lösung fragen?

Gebt den Dingen doch ein wenig mehr Zeit. Es wird Lösungen und Informationen geben - und das auch zeitnah....

381
letzte Antwort am 19.12.2022 09:09:11 von Wuppergirl
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