Hallo zusammen, ich hatte in 2024 fälschlicherweise einen beschäftigten Rentner mit Beitragsgruppenschlüssel 3321 geschlüsselt, wodurch keine AN-Beiträge zur RV abgeführt wurden. Im Juni 2025 wurde dies mithilfe einer Nachberechnung ab 1/2024 berichtigt und die RV-Beiträge dem Arbeitnehmer nachbelastet (BGS 3111) . Die SV-Meldungen für 2024 wurden auch zutreffend korrigiert. Ich war davon ausgegangen, dass die für 2024 nachgezahlten Arbeitnehmerbeiträge zur RV nun in der Lohnsteuerbescheinigung 2025 in Zeile 23 a) bescheinigt werden, dies ist aber nicht erfolgt. Seit 1/2025 ist die Abrechnung mit BGS 3321 wegen des Erreichens der Regelaltersgrenze zutreffend. Mir ist nun unklar, was ich tun muss, ein passendes Hilfedokument habe ich nicht gefunden. Der Arbeitnehmer möchte natürlich seine gezahlten RV-Beiträge in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen, wahlweise in 2024 oder 2025. Muss ich eine manuell um die RV-Beiträge berichtigte LSt-Bescheinigung für 2024 über Elster übermitteln? Oder wie kommen die RV-Beiträge alternativ in die LSt-Bescheinigung 2025? Ich hoffe auf Eure Expertise, Danke!
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