Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zur rückwirkenden Abrechnung eines Vertrages zur bAV:
Arbeitnehmer ist zum 01.12.2019 eingetreten, hatte beim alten Arbeitgeber eine bAV (Pensionskasse), die beim neuen Arbeitgeber weiter berücksichtigt werden soll. Finanzierung über Gehaltsumwandlung (Pflichtzuschuss des Arbeitgebers ist hier kein Thema). Die Abwicklung der Übernahme des Vertrages bei der Versicherungsgesellschaft hat sich lange hingezogen, daher kann die bAV erst jetzt in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Schlüsselung in Lodas mit Angabe Beginn 01.12.2019 ist erfolgt, die Gehaltsumwandlung wird auch ab Januar 2020 rückwirkend abgerechnet, aber es wird keine Gehaltsumwandlung für Dezember 2019 durchgeführt. Warum nicht?
Danke, viele Grüße
Andrea Antelo
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bei einer Rückrechnung nach 2019 würde sich das Bruttogehalt ändern, und es müsste eine neue LSt-Bescheinigung 2019 erstellt, und elektronisch übermittelt werden. Das allerdings ist nach Ablauf des Februar im Folgejahres nicht mehr möglich. Daher nur 2020.
Danke für Ihre Rückmeldung. Das kann aber m.E. nicht der Grund sein, da eine Nachberechnung in den Dezember aus anderen Gründen, zum Beispiel Reduzierung von abgerechneten Stunden, auch abgerechnet wird, das habe ich gerade ausprobiert. Die Auswirkung auf das Steuerbrutto wird dann in der Steuerbescheinigung des laufenden Jahres berücksichtigt. Zu meiner Überraschung wurde in dieser Test-Nachberechnung dann auch die baV für 12/2019 abgerechnet... Ich habe jetzt einen Servicekontakt erstellt, ich hoffe, das DATEV-Team meldet sich mit einer Lösung.
Viele Grüße
Ich habe es gelöst - ich habe in den Bewegungsdaten eine Nachberechnung für 12/2019 angestoßen, indem ich eine 1 mit Bearbeitungsschlüssel 96 erfasst habe - jetzt funktioniert´s!