Guten Tag zusammen, ich habe eine Frage zur rückwirkenden Abrechnung eines Vertrages zur bAV: Arbeitnehmer ist zum 01.12.2019 eingetreten, hatte beim alten Arbeitgeber eine bAV (Pensionskasse), die beim neuen Arbeitgeber weiter berücksichtigt werden soll. Finanzierung über Gehaltsumwandlung (Pflichtzuschuss des Arbeitgebers ist hier kein Thema). Die Abwicklung der Übernahme des Vertrages bei der Versicherungsgesellschaft hat sich lange hingezogen, daher kann die bAV erst jetzt in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Schlüsselung in Lodas mit Angabe Beginn 01.12.2019 ist erfolgt, die Gehaltsumwandlung wird auch ab Januar 2020 rückwirkend abgerechnet, aber es wird keine Gehaltsumwandlung für Dezember 2019 durchgeführt. Warum nicht? Danke, viele Grüße Andrea Antelo
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