"Ab Februar 2025 gelten KI-Schulungspflichten, die sich aus der KI-Verordnung (EU AI Act) ergeben."
Hat jemand schon davon gehört und es vielleicht umgesetzt?
Bedeutet es, wenn man ChatGPT oder Haufe CoPilot Tax oder auch DATEV KI Werkstatt u. ä. nutzt, dass man die Absolvierung einer Schulung benötigt?
Moin @NinaJ ,
gehört ja, umgesetzt nein. Wenn ich richtig informiert bin gilt der Spuk nur dann für Anwender, wenn diese "AI-Systeme mit hohem Risiko" gem. Art. 6 der Verordnung einsetzen.
Das wären beispielsweise solche Systeme, die aus personenbezogenen Daten ein Profil erstellen, Datensätze auswerten oder über Anträge entscheiden u.v.m.
Frage ich den Cyberknecht, ob er mir einen Text bitte etwas netter formuliert, dürfte dies - so zumindest mein Verständnis - nicht unter diese Regelung fallen.
Die Profis dürfen mich aber gerne korrigieren.
Grüße
Hatte dazu mal eine IHK-Meldung gelesen, aber auch nur zur Kenntnis genommen.
https://www.ihk.de/darmstadt/servicemarken/news/service/ki-schulungen-werden-pflicht
" Schulungspflicht gilt für alle Arbeitgeber, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen"
Nutzt ein DATEV-Anwender denn ein KI-System oder nur Features, die im ein IT-System mit KI-Optionen zur Bearbeitung ermöglicht?
Und:
wer prüft das?
Ich dachte, es soll Bürokratisierung minimiert werden?
Interessant, danke für diesen Beitrag.
Bei DATEVGPT und Textvorformulierungen sehe ich es wie @lukasklein.
Bei uns wird sowas allerdings von den wenigsten genutzt (noch nicht).
Aber der ASR oder ASB würden ja darunter fallen und der ist im Einsatz.
Auch wenn es rechtlich zu differenzieren ist, halte ich eine Schulung in diesem Bereich für StB für mehr als angebracht und werden dies auch für die Chefetage und die MA kurzfristig in Anspruch nehmen.
Es prüft wohl keiner. Kommt es allerdings zu Fehlern bei der Anwendung von KI-Systemen, kommt das Unternehmen nach meinem Verständnis nur dann aus der Haftung, wenn die Mitarbeiter geschult sind. Das dürfte schon bei Dingen wie KI-unterstützten Airbags und Spurwechselassistenten losgehen. Also ist jedes Unternehmen dran, das Kraftfahrer beschäftigt. Erst recht natürlich, Unternehmen, die Buchhalter beschäftigen, die so etwas nutzen wie DATEV-Automatisierungsservices.
https://chatgpt.com/share/67d4552b-b1fc-800f-84b8-c3c286041f62
@JörgW schrieb:Es prüft wohl keiner. Kommt es allerdings zu Fehlern bei der Anwendung von KI-Systemen, kommt das Unternehmen nach meinem Verständnis nur dann aus der Haftung, wenn die Mitarbeiter geschult sind. Das dürfte schon bei Dingen wie KI-unterstützten Airbags und Spurwechselassistenten losgehen. Also ist jedes Unternehmen dran, das Kraftfahrer beschäftigt. Erst recht natürlich, Unternehmen, die Buchhalter beschäftigen, die so etwas nutzen wie DATEV-Automatisierungsservices.
Welche Instanz/Behörde etc. prüft das und ist dafür zuständig, @JörgW ? Das BSI?
Wir haben hier nur insofern geschult als, dass bei Verwendung von Chat GPT und Co. als Schreibkraftknecht keine personenbezogenen Daten ins System gefüttert werden.
Also niemals schreibe einen Text an Herrn "Realer Mandantenname" sondern immer an "Mustermann".
Keine Steuernummern keine Rechnungsnummern etc.
@andreashofmeister schrieb:
Welche Instanz/Behörde etc. prüft das und ist dafür zuständig, @JörgW ? Das BSI?
Wie @JörgW schreibt, dürfte das zumindest in der Anfangszeit wohl nicht geprüft werden. Bzw. nur, wenn es in Folge zu einem meldepflichtigen Vorfall kommt, dann dürfte bspw. die zuständige Landesdatenschutzbeauftragte danach fragen.
Ob der Produktionsmitarbeiter in der Bedienung einer Maschine unterwiesen und geschult worden ist, interessiert auch erstmal niemanden - bis dann die Hand ab ist.
Genau. Anekdote meiner Großtante Paula aus den 1940ern: Wat heff de Mann schreit.
Hallo zusammen,
ich habe zu diesem Thema mal die Expertise unserer Juristen eingeholt, die Folgendes sagen:
Ab dem 2. Februar 2025 gilt tatsächlich die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung. Diese betrifft Anbieter und Betreiber gleichermaßen, also sowohl Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder anbieten (z.B. OpenAI), als auch Unternehmen oder Selbständige, die solche Systeme nutzen (z.B. ChatGPT). Die Pflicht greift nicht nur bei sog. Hochrisiko-KI-Systemen, sondern soll Anbieter, Betreiber und betroffenen Personen allgemein mit den notwendigen Konzepten ausstatten, um fundierte Entscheidungen über KI-Systeme zu treffen. Entscheidend ist, dass Mitarbeitende über ausreichendes technisches, rechtliches und ethisches Wissen sowie insbesondere Risikobewusstsein verfügen. Die Art und Tiefe der erforderlichen KI-Kompetenz richtet sich nach der Komplexität und Risikoeinstufung der eingesetzten KI-Anwendung. Wer KI-Tools nutzt, muss entsprechend geschult sein, um Haftungsrisiken zu vermeiden (Kompetenz und Schulung minimiert unabsichtliches Fehlverhalten).
Ein umfassendes KI-Schulungskonzept erfordert eine systematische Planung, bedarfsgerechte Durchführung und fortlaufende Wiederholung, etwa wie folgt:
Diese Maßnahmen helfen, Risiken zu minimieren. Unternehmen sollten das Thema deshalb frühzeitig angehen, um Risiken und persönliche Haftung der Geschäftsführung zu minimieren. Aufgrund der Vielzahl an technischen, rechtlichen und ethischen Anforderungen empfiehlt es sich, Unterstützung durch Schulungen oder spezialisierte Beratung einzuholen, um die Umsetzung der KI-Verordnung bestmöglich sicherzustellen.
Übrigens: Von Seiten DATEV bieten wir ab ca. Mitte April ein Lernvideo an, welches das nötige Grundlagenwissen vermittelt. Gerne schon mal vormerken. Mehr Infos gibt es hier.
Gilt aber nicht für alle Betriebe oder?
Erst ab 10/15 Mitarbeiter oder für alle?
@xyzmic schrieb:Gilt aber nicht für alle Betriebe oder?
Erst ab 10/15 Mitarbeiter oder für alle?
Die Verordnung spricht nur von Anbietern oder Betreibern - ohne Größenklassen. Also alle.
ok Danke für die Info, dann lass ich mich im Büro überraschen bis die Schulung dazu kommt
analog vom Arbeitsrecht, aber hat sich schon geklärt
DATEV Kanzleien müssen doch keine Schulung jetzt machen, in der Bearbeitung verwenden ja viele DATEV sowie DATEV Programme/Clouds usw.
Zählen MeineSteuern usw. auch zur KI-Verordnung?
Wer ist Anbieter und Betreiber?
Nach meine Infos wohl eher DATEV und nicht die Benutzer der Software oder?
Laut Gewerkschaft müssen dies alle Anwender = alle Mitarbeiter tun, unabhängig von der Größe des Betriebs:
Weiterbildung: KI-Kompetenz am Arbeitsplatz ab sofort Pflicht | DGB
KI kompakt – Basiswissen für den Einstieg
@xyzmic schrieb:Laut Gewerkschaft müssen dies alle Anwender = alle Mitarbeiter tun, unabhängig von der Größe des Betriebs:
Na dann trifft das auf die üblichen Steuerkanzleien ja nicht zu, denn für die gibt es ja keine Gewerkschaft.
DATEVasp: Neuer DATEV Service-Assistent unterstützt Sie jetzt bei Fragen
Das finde ich eine sehr gute Sache! Mal ein Lob.. und das von mir...
Tipp:
Ich installiere die Webseite als App (über die Browsereinstellung) auf den Desktop unserer Damen im Sekretariat, da diese meist unsere Ansprechpartner sind, wenn es wieder Probleme mit asp gibt... könnte eigentlich von euch Datevianer bei jedem asp Nutzer gemacht werden, oder zumindest empfohlen mMn. Weil wenn man den Service der KI nicht nutzt, dann brennen wieder die Telefone bei euch...
Man sollte auch KI nutzen, um dann über Schulung nachzudenken.
@Christian_Buggisch
Zum Thema: Bestandsaufnahme der eingesetzten KI-Systeme im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung und deren Risiken
Gibt es ein zentrales Dokument der DATEV welche ihrer Anwendungen explizit unter die KI Verordnung fallen?
Guten Tag,
die neue EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) wirft verständlicherweise viele Fragen auf – insbesondere zur Einordnung von Softwarelösungen im Arbeitsalltag. Zur Frage, ob es bei DATEV eine zentrale Übersicht gibt, welche Anwendungen unter die KI-Verordnung fallen:
Eine solche öffentlich zugängliche Liste existiert derzeit nicht. Die rechtlich verbindliche Einstufung eines Systems nach der KI-Verordnung hängt maßgeblich vom konkreten Einsatzkontext ab – und liegt damit in der Verantwortung der jeweiligen Anwenderinnen und Anwender. Das entspricht auch der aktuellen Handhabung im Markt.
Was wir tun: Auf datev.de/ki stellen wir umfassende Informationen zu unseren KI-Angeboten bereit. Bitte beachten Sie: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung – eine Einordnung im Sinne der KI-Verordnung erfolgt dort aktuell nicht.
Und wichtig für Sie zu wissen: Wir erfüllen schon heute alle nötigen Anforderungen der Verordnung an die technische Dokumentation – und haben diese bereits standardmäßig in unsere internen Prozesse integriert. Im Falle einer Prüfung können wir die geforderten Informationen vollständig und nachvollziehbar bereitstellen.
Mit Blick auf regulatorische Klarheit gilt jedoch: Solange es keine offizielle Vorgabe zur Veröffentlichung entsprechender Informationen gibt, stellen wir keine detaillierten Einordnungen öffentlich bereit. Damit bewegen wir uns ganz bewusst im Rahmen der geltenden Vorgaben – und sind damit, was die Umsetzung der KI-Verordnung betrifft, sehr gut aufgestellt.
Wir beobachten die weitere Entwicklung der Regulierung aufmerksam und stehen im Austausch mit relevanten Stellen. Sobald offizielle Leitlinien – zum Beispiel von der Bundessteuerberaterkammer – veröffentlicht werden, prüfen wir, wie wir Sie bei der Einordnung Ihrer Systeme bestmöglich unterstützen können.
😂wäre schön, da eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun
@Christian_Buggisch schrieb:Die rechtlich verbindliche Einstufung eines Systems nach der KI-Verordnung hängt maßgeblich vom konkreten Einsatzkontext ab – und liegt damit in der Verantwortung der jeweiligen Anwenderinnen und Anwender.
Aber eine grobe Einordnung sollte DATEV doch anbieten können, oder? Also im Sinne von "entspricht aufgrund der verwendeten Daten mindestens Kategorie 2". Und je nachdem, wie viel ich noch rein füttere, muss ich es dann eben höher stufen.
@xyzmic schrieb:😂wäre schön, da eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun
Sehe ich nicht so:
@m_brunzendorf schrieb:
@xyzmic schrieb:Laut Gewerkschaft müssen dies alle Anwender = alle Mitarbeiter tun, unabhängig von der Größe des Betriebs:
Na dann trifft das auf die üblichen Steuerkanzleien ja nicht zu, denn für die gibt es ja keine Gewerkschaft.
Es sei denn, Sie beziehen sich auf eine andere Aussage.
Oder Sie erläutern mir bitte, warum mir eine Gewerkschaft etwas vorschreiben soll, die mit mir und/oder meinem Beruf überhaupt nichts zu tun hat.