Die EÜR in der Cloud funktioniert schon und die Programme arbeiten einigermaßen gut zusammen.
Der Teufel steckt allerdings im Detail. Wenn man sich nicht zu 100 % an die "richtige" Verbuchung hält oder individuelle Besonderheiten hat, kann der Gewinn zwischen EÜR in On-Premise und Cloud voneinander abweichen, während vorher das richtige Ergebnis herausgekommen ist ...
@Moonshine schrieb:Also bisher sah ich mich nicht gezwungen etwas zu schreiben, aber der Hinweis zeigt mir, DATEV was soll der Schwachsinn.
Nur um das zu erklären, das bedeutet, man arbeitet mit 2 Programmen. Eins in der Cloud und wahrscheinlich ESt noch nicht in der Cloud - Sinn?
Das bedeutet, ich buche eine kleine Buchführung, muss das ganze in die Cloud übergeben, dann manuell den Wert in die ESt eintragen und dann zweimal eine Übermittlung anstoßen.
Bisher, Jahresabschluss - Übergabe - Anlagevermögen einspielen - Fertig.
Ja Cloud wird die Arbeitserleichterung...
Korrigiert mich wenn ich da etwas übersehe...
Gerne: Sie übergeben die Daten an EÜR Steuern statt an das ESt-Programm. Im ESt übernehmen Sie den Gewinn dann aus der EÜR Steuern auf Knopfdruck in die Anlage S oder G. Wenn Sie die EStE übermitteln, wird die in der Cloud gespeicherte EÜR automatisch mit übermittelt.
Da entsteht kein Mehraufwand im Vergleich zu heute. Im Gegenteil: Arbeiten Sie mit der EÜR im ESt-Programm, müssen Sie die AV-Daten separat übernehmen. Ja, das ist nur ein Knopfdruck. Aber in der EÜR Steuern sind diese Daten mit enthalten.
Dafür gibt es ein gutes Datev-Hilfe-Dokument, sogar mit Klicktutorial: Arbeiten mit DATEV EÜR Steuern - DATEV Hilfe-Center
Der Arbeitserleichterung liegt darin, dass EÜR Steuern den Kontennachweis der EÜR mit überträgt, was die EÜR, die in die EStE übermittelt wird, nicht kann.
EDIT: Sie können außerdem den bisherigen Prozess beibehalten, wenn Sie das wollen. Die Datenübergabe aus ReWe ist in ESt oder in EÜR Steuern möglich.
Wissen Sie zufällig, wo Datev die EÜR Steuer Online Daten speichert/ablegt?
Ich gehe davon aus, dass das im Datev-RZ erfolgt. Wo sonst? Aber das ist nur meine Meinung. Vielleicht speichern die die Daten für diese Anwendungen in einem separaten RZ.
@steuerbär schrieb:Die EÜR in der Cloud funktioniert schon und die Programme arbeiten einigermaßen gut zusammen.
Der Teufel steckt allerdings im Detail. Wenn man sich nicht zu 100 % an die "richtige" Verbuchung hält oder individuelle Besonderheiten hat, kann der Gewinn zwischen EÜR in On-Premise und Cloud voneinander abweichen, während vorher das richtige Ergebnis herausgekommen ist ...
...was? Sie meinen das EÜR-Ergebnis das mit der Erklärung übermittelt wird, ist dann ein anderen als in Rechnungswesen, obwohl man nichts händisch verändert hat?
Wir hatte (zumindest anfangs) das Problem, dass wir die Daten von Kanzlei-Rechnungswesen an die EÜR-Cloud übergeben haben und die Ergebnisse zwischen den beiden Anwendungen geringfügig abgewichen sind.
Ursachen war immer ein Konto, das in Kanzlei-Rechnungswesen zugeordnet war, aber in EÜR einfach gefehlt hat.
Früher bei der Übergabe an ESt hatten wir diese Probleme nicht.
Also mein Anspruch wäre ehrlich gesagt dass die EÜR Rechnungswesen der EÜR in der Steuer entsprechen muss. Dass ganze Konten mal so, mal so behandelt werden sollten in der Zeit der Kontenzweck-Zuordnung doch eigentlich nicht geben?
@f_mayer schrieb:Also mein Anspruch wäre ehrlich gesagt dass die EÜR Rechnungswesen der EÜR in der Steuer entsprechen muss. Dass ganze Konten mal so, mal so behandelt werden sollten in der Zeit der Kontenzweck-Zuordnung doch eigentlich nicht geben?
Wir nutzen das seit geraumer Zeit für alle EÜR. Bei den mehreren Dutzend EÜR, die wir so übermittelt haben, haben wir nicht ein Mal eine Abweichung festgestellt.
Und wir arbeiten auch sehr aktiv mit der Kontenzweck-Zuordnung.
@steuerbär schrieb:Wir hatte (zumindest anfangs) das Problem, dass wir die Daten von Kanzlei-Rechnungswesen an die EÜR-Cloud übergeben haben und die Ergebnisse zwischen den beiden Anwendungen geringfügig abgewichen sind.
Ursachen war immer ein Konto, das in Kanzlei-Rechnungswesen zugeordnet war, aber in EÜR einfach gefehlt hat.
Früher bei der Übergabe an ESt hatten wir diese Probleme nicht.
Könnten Sie vielleicht näher erläutern, wie es zu den Abweichungen kommt? Wäre schon ein wichtiger Punkt ob man jetzt auch noch die EÜRs vergleichen muss.
Sorry, aber das ist schon ein paar Jahre her und weder meine Mitarbeiterin noch ich haben die genaue Ursache im Kopf.
Es lag an irgendeinem Konto, das nicht ganz akkurat bebucht war. Da es nur ein Konto war, haben wir das Problem schnell entdeckt und konnten es bereinigen.
Ist das jetzt Euer Ernst, DATEV, dass man für Lexinform ... sorry, jetzt heißt es ja Wissensplattform, den SmartLogin oder mIDentity braucht?
Und dafür nach ein paar Minuten wieder ausgeloggt wird ...
Abgesehen davon, dass ich in Lexinform cloud oder der Wissenplattform nichts mehr finde, sind das genau die Punkte, die uns die Arbeit zusätzlich erschweren und die mir im Vorfeld Sorge bereiten, wenn die Cloudsoftware diesen Weg fortsetzt und der Anwender und der tägliche Arbeitseinsatz nicht mehr im Fokus steht.
@andreashofmeister
i.S. "myKaffee": warum läuft da eigentlich unten rechts trotz Cloud und Browser beim Zubereiten ein Windows-Task, den man weder schließen noch maximieren kann, mit der Bezeichnung "KIS Trestersteuerung". 😄
*SCNR*
Nur als Gedankenanstoß: Vielleicht nehmen viele Genossen die "Probleme" gar nicht als solche war. Nur weil sich in Foren die immer gleichen Leute darüber aufregen, wie doof die DATEV doch ist, ist das nicht zwingend die Mehrheitsmeinung.
@Steuerberater_DO Stimmt, dass muss nicht die Mehrheit sein und ist es wahrscheinlich auch nicht. Ich habe wenig Ahnung in steuerlichen Sachverhalten. Beruflich komme ich aus der Prozessplanungsecke. Wenn ich mir anschaue wie DATEV so manches löst stellen sich mir die Nackenhaare hoch. Nur als aktuelles Beispiel sei das Löschen von Personen aus der Nutzerverwaltung genannt....
Wenn Organe der Rechtspflege Software für Organe der Rechtspflege machen gehe schwer davon aus, dass die Ergebnisse richtig sind. Die Frage welche sich auftut. Wie lang ist der Weg (Prozess) zum richtigen Ergebnis?
Ich raufe mir auch die Haare, wenn ich mit Lexinform / Wissensdatenbank arbeiten will. Bsp.: Mal eben nachlesen, was in Josef Schneider Kommentar zu § 19 Abs. 3 UStG drinsteht - als Einstieg. Ich finde das nicht mehr! Oder mir fehlt die Fantasie, die richtige Suchfrage zu formulieren. Es gibt keine Filter mehr, die ich gezielt für den Kommentar einstellen kann; früher gab es das.
Honni soit qui mal y pense - hat das etwas mit dem - natürlich kostenpflichtigen - Lexchat zu tun?
Frei nach Aldous Huxley: Schöne neue Wolke.
@bernd_wettstein , ob die "KIS Trestersteuerung" wohl tatsächlich irgendwann mal ausgebaut wird, wird sich zeigen.
Ich verweise mal gedanklich auf den epochalen Artikel im "DATEV-Magazin" des Monats 12 des Jahres 2025, in dem dann auf das "Nachfolgeprodukt" KM-Next eingegangen wird.
@bernd_wettstein wir werden dann die "KIS Trestersteuerung" sicherlich noch vermissen.
Eines war sie: standhaft! Und konnte Papierschächte bedienen, die kannte nicht mal der Druckerhersteller!
Wenn die EU dann noch die E-Rechnungs-Einführungsfrist verschiebt: die "KIS Trestersteuerung" steht bereit!
@heitschmidt Ich habe gestern gelernt, dass man sich dort anmelden muss, um vernünftige Suchergebnisse zu erhalten.
Siehe hier:
Gelöst: Wegfall der erweiterten Suche in LEXinform - DATEV-Community - 506519
Danke für den Hinweis und den Link - das ist aber nicht das Problem. Die Anmeldung ist beim Einstieg aus dem Arbeitsplatz automatisch integriert - siehe hier . Und da findet sich auch wieder so ein schöner Textbaustein "DATEV-Sprech".
Wir werden für LEXinform und für unsere Partner auf funktionaler Ebene nachlegen und weitere Wissensquellen an die DATEV Wissenplattform anbinden. All die Themen die auf funktionaler Ebene an uns herangetragen worden sind, werden intensiv in ihrer Gesamtheit betrachtet, bewertet und priorisiert.
Übersetzt heißt das dann wohl: Ihre Frist ‘sofort (morgen)’ ist niedlich. Daraus wird nichts. Nicht, weil wir es nicht könnten – sondern weil wir jetzt erstmal alles rund um DATEV Wissenplattform/LEXinform ‘ganzheitlich’ betrachten müssen. Bedeutet: Priorisierungsschleife, keine Zusage, kein Termin, keine Verbesserung.
Ich habe mir gestern eine spannende gute Nacht Geschichte angehört.
KI-Buchhaltung ist bereits heute möglich - Novist GmbH
Mir ist klar, dass das nicht zu 100% zu diesem Thread passt, aber in dem Video werden viele Punkte angesprochen, die hier sehr kritisch in Verbindung mit KI bzw. Rechnungswesen als Cloud-Anwendung gesehen werden.
Ich habe noch keine Erfahrung mit Tabula, aber das Interesse wurde auf jeden Fall geweckt.
DATEV ist am Zug und muss liefern!
Ich kann es nachvollziehen, dass aufgrund einiger Cloud-Anwendungen von DATEV Zweifel aufkommen, aber es ist zu voreilig den Kopf jetzt schon in den Sand zu stecken und zu sagen, dass DATEV das nicht hinbekommen wird.
Natürlich wird KI auch im Fibu-Bereich immer wichtiger. Hier kann Technik sinnvoll unterstützen.
Es besteht jedoch ein wesentlicher Unterschied zwischen der Nutzung eines Fibu-KI-Portals und der Verlagerung einer gesamten Kanzlei in eine Cloud. Die „Private Cloud“ stellt eine ganz andere Dimension dar und wirft Fragen zur Datenhoheit, Arbeitsorganisation und Berufsausübung usw. auf.
Jede Kanzlei muss für sich entscheiden, wie sie mit diesen Veränderungen umgehen möchte. Manche werden die Private Cloud nutzen, andere werden wechseln.
P.S. Jedem steht es frei, die DATEV-Projekte weiterhin finanziell zu unterstützen – schließlich kann nicht jeder einen weltweit bekannten Fußballer für Werbezwecke engagieren.
Ich fasse es nicht! Eine echt lahme Werbung - und das mit dem Geld der Genossen.
Ich habe mich bei diesem Werbespot sowieso gefragt, welche Zielgruppe exact sich damit angesprochen fühlen sollte?
Die Marketing-Spezialisten hätten vielleicht stattdessen eher ein Avatar aus dem EA-Sport wählen sollen, da sich der Wechsel von On-Premises-Lösungen zur Private Cloud ähnlich anfühlt wie der Unterschied zwischen einem realem Speiler und einem Avatar.
@Algo schrieb:Ich finde die aktuelle Richtung, die DATEV einschlägt, ehrlich gesagt sehr problematisch.
Dass immer mehr hochsensible Kanzleidaten in der DATEV-Cloud liegen müssen, ist für mich ein klares No-Go.
Und es wird ja noch viel schlimmer:
Demnächst liege die Daten alle in der Microsoft Cloud !!!
Zur Erinnerung:
Das ist der Dienstleister, der dem UN Chefankläger und seinem über 10-köpfigen Team von einem auf den anderen Tag ohne Vorankündigung den Zugang zu E-Mails und allen Dokumenten gesperrt hat, als er sich mit Israels Genozid in Gaza beschäftigte.
Das ist der Dienstleister, der z.B. laut einem Bericht in der C't einen deutschen Unternehmer von allen E-Mails und Geschäftsdokumenten abschnitt. 3 Monate lang, ohne sinnvolle Kommunikation außer "Nutzung widerspricht den Community Richtlinien". Erst mit teurem Anwalt die Klärung: Das private Handy des Nutzers hatte Strandbilder von seinem nackten Kind in seine Microsoft Cloud hochgeladen. Und die Sichtung von Microsoft der privaten Fotos ergab den Verdacht auf Kinderpornographie. Aber null Kommunikation auch bei mehrfacher Anfrage nach dem Grund... Allein auch schon die Tatsache, dass Microsoft private Dateien durchsucht.. egal ob mit Menschen oder KI. Das selbe wird dann auch mit Office-Dokumenten gemacht werden, schätze ich.
Das ist ein US-Anbieter, der ganz offiziell, mittlerweile auch ohne die früher noch notwendigen Geheimgerichte, Daten auch von ausländischen Server herausgeben muss (denn er unterliegt mittlwerweile als US-Anbieter dem "CLOUD-Act").
Aber alles egal. Wir haben ja nichts zu verbergen.
Datenschutz, was für ein Unsinn aus alten Zeiten. 😞
Und die Cloud ist ja sooo bequem ...
Wenn aus Klärung eine Leistungssperre wird: DATEV im Umgang mit Mitgliedern
Ziel dieses Beitrags ist Dokumentation, nicht Diskussion über Sympathien. Ich will festhalten, was passiert, wenn ein Mitglied bei DATEV-Schlechtleistung Mehraufwand geltend macht.
Ablauf in Kürze
:
Sommer 2025: LODAS-Vorerfassung ist abgekündigt. Bei uns lief darüber ein Mandat mit >500 Lohnabrechnungen/Monat.
Umstiegsversuch: DATEV Personal ist in dieser Größenordnung bei uns praktisch nicht einsetzbar (Performance und Prozess).
Eil-Servicekontakt: zeitkritisch eröffnet. Keine belastbare Abhilfe im nötigen Zeitfenster und schon gar nicht als EILService!.
Notlösung: Mandant musste in LODAS direkt erfassen. Für kollaboratives Arbeiten ist das fachlich und organisatorisch unerquicklich, aber es war die einzige fristsichere Option.
Mehraufwand: September und Oktober 2025 belegbar angefallen. Ich habe den Aufwand gegenüber DATEV geltend gemacht und mit der Softwarebereitstellungsrechnung verrechnet.
Reaktion DATEV: Verweis auf AGB-Aufrechnungsverbot, Mahnungen, zunächst Gesprächsangebot. Parallel wurde versucht, das Thema mit 300 EUR Gutschrift „zu erledigen“.
Eskalation: Statt Klärung wurde jetzt eine Leistungssperre umgesetzt, also Ausschluss „von der Inanspruchnahme sämtlicher Genossenschaftsleistungen“.
Vertreterrat: Der Vorgang ist beim Vertreterrat adressiert. Als erste Einordnung wurde auf die AGB verwiesen.
Worum es mir geht:
Unabhängig davon, wie man den Streit juristisch bewertet, ist das ein heikler Mechanismus: Streitige Forderung plus Aufrechnungsverbot führt formal zu Verzug, Verzug führt zur Sperre. Damit kann ein Mitglied wegen eines überschaubaren Betrags faktisch handlungsunfähig werden.
Aktuell kann ich on premise noch arbeiten. Der Cloud-Bezug ergibt sich daraus von selbst.
Danke für die Schilderung des Vorgangs. An diese Abhängigkeit hatte ich im Zusammenhang mit unserer Genossenschaft noch gar nicht gedacht. Ich erwarte von unserer Genossenschaft vor dem Hintergrund eines so gravierenden Eingriffs in die Berufssphäre mehr Augenmaß... auch vor dem Hintergrund, dass es umgekehrt viele Beispiele für eine Nichterfüllung von Leistungen der Datev gibt. Es würde der Datev kein Zacken aus der Krone fallen, wenn eine Leistungssperre nur als extremste Maßnahme nach Vorliegen entsprechender Kriterien z.B. Zahlungsrückstand > als sechs Monatsgesamtrechnungen und nur nach Vermittlung und mit Zustimmung des Vertreterrates erfolgen könnten.
09.02.2026
13:51
zuletzt bearbeitet am
09.02.2026
14:09
von
Sabine_Enachesc
@heitschmidt schrieb:
Eskalation: Statt Klärung wurde jetzt eine Leistungssperre umgesetzt, also Ausschluss „von der Inanspruchnahme sämtlicher Genossenschaftsleistungen“.
Unsere Datev. Immer um die Interessen Ihrer Mitglieder bemüht.
Video wegen Schmähkritik (Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen) entfernt
Hallo zusammen,
ich darf darum bitte, das Thema hier fachlich und sachlich zu diskutieren. Für Stellungnahmen zur Weltpolitik, wie berechtigt oder fragwürdig und richtig oder falsch sie auch sein mögen, finden Sie im großen, weiten Internet ganz sicher einen anderen Platz.
Ja sieh mal einer guck! Das F-Wort dann aber doch schnell gefunden...😂🤣
Der internationale Strafgerichtshof wechselt den Anbieter. Software: Strafgerichtshof ersetzt Microsoft durch deutsche Lösung
DATEV implementiert den MS Identifikator gerade in den eigenen Anwendungen. Einrichtung Microsoft Authenticator© mit PC und Smartphone
Ein Schelm wer dabei denken könnte, dass es vielleicht nicht die beste Idee ist sich von US Konzernen komplett abhängig zu machen.
DATEV kann ja schonmal eine Abteilung aufbauen um den Anwendern welche Ihren zweiten Faktor, auf Grund von US-kritischen Kommentaren, verloren haben zu helfen.
Warum nicht: Personalausweisportal - Online-Ausweisen mit Ausweiskarte
als zweiten Faktor?
... zumal DATEV doch den beSt-Zugang ermöglicht und mithin die Schnittstelle zur Ausweis-App schon angefasst hat...
"DATEV" implementiert da gar nix. DATEV nutzt vermutlich einfach nur die beiden am weitesten verbreiteten Authenticator Apps (Google / Microsoft), da sie zu einer hohen Wahrscheinlichkeit "eh schon da sind". Jeder der damit ein Problem hat, kann ja jederzeit die Authenticator App seiner Wahl nutzen. Da gibt es reichlich (und sicherlich auch bessere). Aber natürlich und wie immer, DATEV hat Schuld!!!!1!!11els!!!eins!!