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DATEV, mir graut vor der Cloud ...

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letzte Antwort am 23.01.2026 20:09:41 von steuerbär
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steuerbär
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Die EÜR in der Cloud funktioniert schon und die Programme arbeiten einigermaßen gut zusammen.

 

Der Teufel steckt allerdings im Detail. Wenn man sich nicht zu 100 % an die "richtige" Verbuchung hält oder individuelle Besonderheiten hat, kann der Gewinn zwischen EÜR in On-Premise und Cloud voneinander abweichen, während vorher das richtige Ergebnis herausgekommen ist ...

Steuerberater_DO
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@Moonshine  schrieb:

Also bisher sah ich mich nicht gezwungen etwas zu schreiben, aber der Hinweis zeigt mir, DATEV was soll der Schwachsinn.

Ab VZ 2026 Cloud Pflicht.JPG

 

Nur um das zu erklären, das bedeutet, man arbeitet mit 2 Programmen. Eins in der Cloud und wahrscheinlich ESt noch nicht in der Cloud - Sinn?

Das bedeutet, ich buche eine kleine Buchführung, muss das ganze in die Cloud übergeben, dann manuell den Wert in die ESt eintragen und dann zweimal eine Übermittlung anstoßen.

Bisher, Jahresabschluss - Übergabe - Anlagevermögen einspielen - Fertig.

Ja Cloud wird die Arbeitserleichterung...

Korrigiert mich wenn ich da etwas übersehe...


Gerne: Sie übergeben die Daten an EÜR Steuern statt an das ESt-Programm. Im ESt übernehmen Sie den Gewinn dann aus der EÜR Steuern auf Knopfdruck in die Anlage S oder G. Wenn Sie die EStE übermitteln, wird die in der Cloud gespeicherte EÜR automatisch mit übermittelt.

 

Da entsteht kein Mehraufwand im Vergleich zu heute. Im Gegenteil: Arbeiten Sie mit der EÜR im ESt-Programm, müssen Sie die AV-Daten separat übernehmen. Ja, das ist nur ein Knopfdruck. Aber in der EÜR Steuern sind diese Daten mit enthalten.

 

Dafür gibt es ein gutes Datev-Hilfe-Dokument, sogar mit Klicktutorial: Arbeiten mit DATEV EÜR Steuern - DATEV Hilfe-Center

 

Der Arbeitserleichterung liegt darin, dass EÜR Steuern den Kontennachweis der EÜR mit überträgt, was die EÜR, die in die EStE übermittelt wird, nicht kann.

 

EDIT: Sie können außerdem den bisherigen Prozess beibehalten, wenn Sie das wollen. Die Datenübergabe aus ReWe ist in ESt oder in EÜR Steuern möglich.

Algo
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Wissen Sie zufällig, wo Datev die EÜR Steuer Online Daten speichert/ablegt?

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Steuerberater_DO
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Ich gehe davon aus, dass das im Datev-RZ erfolgt. Wo sonst? Aber das ist nur meine Meinung. Vielleicht speichern die die Daten für diese Anwendungen in einem separaten RZ.

f_mayer
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@steuerbär  schrieb:

Die EÜR in der Cloud funktioniert schon und die Programme arbeiten einigermaßen gut zusammen.

 

Der Teufel steckt allerdings im Detail. Wenn man sich nicht zu 100 % an die "richtige" Verbuchung hält oder individuelle Besonderheiten hat, kann der Gewinn zwischen EÜR in On-Premise und Cloud voneinander abweichen, während vorher das richtige Ergebnis herausgekommen ist ...


...was? Sie meinen das EÜR-Ergebnis das mit der Erklärung übermittelt wird, ist dann ein anderen als in Rechnungswesen, obwohl man nichts händisch verändert hat?

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steuerbär
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Wir hatte (zumindest anfangs) das Problem, dass wir die Daten von Kanzlei-Rechnungswesen an die EÜR-Cloud übergeben haben und die Ergebnisse zwischen den beiden Anwendungen geringfügig abgewichen sind. 

 

Ursachen war immer ein Konto, das in Kanzlei-Rechnungswesen zugeordnet war, aber in EÜR einfach gefehlt hat.

 

Früher bei der Übergabe an ESt hatten wir diese Probleme nicht.

f_mayer
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Also mein Anspruch wäre ehrlich gesagt dass die EÜR Rechnungswesen der EÜR in der Steuer entsprechen muss. Dass ganze Konten mal so, mal so behandelt werden sollten in der Zeit der Kontenzweck-Zuordnung doch eigentlich nicht geben?

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Steuerberater_DO
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@f_mayer  schrieb:

Also mein Anspruch wäre ehrlich gesagt dass die EÜR Rechnungswesen der EÜR in der Steuer entsprechen muss. Dass ganze Konten mal so, mal so behandelt werden sollten in der Zeit der Kontenzweck-Zuordnung doch eigentlich nicht geben?


Wir nutzen das seit geraumer Zeit für alle EÜR. Bei den mehreren Dutzend EÜR, die wir so übermittelt haben, haben wir nicht ein Mal eine Abweichung festgestellt.

 

Und wir arbeiten auch sehr aktiv mit der Kontenzweck-Zuordnung.

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f_mayer
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@steuerbär  schrieb:

Wir hatte (zumindest anfangs) das Problem, dass wir die Daten von Kanzlei-Rechnungswesen an die EÜR-Cloud übergeben haben und die Ergebnisse zwischen den beiden Anwendungen geringfügig abgewichen sind. 

 

Ursachen war immer ein Konto, das in Kanzlei-Rechnungswesen zugeordnet war, aber in EÜR einfach gefehlt hat.

 

Früher bei der Übergabe an ESt hatten wir diese Probleme nicht.


Könnten Sie vielleicht näher erläutern, wie es zu den Abweichungen kommt? Wäre schon ein wichtiger Punkt ob man jetzt auch noch die EÜRs vergleichen muss.

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steuerbär
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Sorry, aber das ist schon ein paar Jahre her und weder meine Mitarbeiterin noch ich haben die genaue Ursache im Kopf.

 

Es lag an irgendeinem Konto, das nicht ganz akkurat bebucht war. Da es nur ein Konto war, haben wir das Problem schnell entdeckt und konnten es bereinigen.

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letzte Antwort am 23.01.2026 20:09:41 von steuerbär
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