Ich würde mich von dieser beeindruckend klingenden „Checkliste“ erst einmal nicht verrückt machen lassen. 😉 Vor allem „vollständige Buchungsdaten im DATEV-Export-Format“ ist keine besonders präzise technische Anforderung. Welcher Übernahmeweg, welches Format, welches Zielsystem? Wenn es einen Nachfolgeberater gibt: Der soll sagen, was er für die Übernahme benötigt. Wenn es noch keinen gibt, würde ich nicht auf Verdacht irgendeinen DATEV-Export zusammenbasteln. Die üblichen Unterlagen und Arbeitsergebnisse sauber herausgeben: Steuererklärungen samt Anlagen, Übermittlungsprotokolle, Bescheide, EÜR, Belege, BWA/SuSa, Anlagenverzeichnis etc. Vorher aber unbedingt Beweissicherung betreiben: Datenbestand, Schriftverkehr, Aufträge, Fristen, übermittelte Erklärungen und später die tatsächliche Übergabe dokumentieren. Und eine Frage würde ich mir ebenfalls stellen: Sind eigentlich alle Kanzleirechnungen bezahlt? 😉 Falls nicht, sollte man vor der Herausgabe zumindest prüfen, ob und in welchem Umfang ein Zurückbehaltungsrecht besteht. Das ist natürlich kein Freibrief, einfach sämtliche Unterlagen einzubehalten – Herausgabepflichten und berufsrechtliche Vorgaben sind davon getrennt zu betrachten. Bei einem bereits zerrütteten Vertrauensverhältnis würde ich jedenfalls nichts „mal eben“ auf Zuruf erledigen, sondern die Übergabe sauber, nachvollziehbar und dokumentiert abwickeln. Und ja – die Formulierung mit „SuSa“, „DATEV-Export-Format“, „Sendeberichten“ usw. riecht durchaus ein wenig nach einer KI-generierten Wunschliste. 😁 DATEV- Export: Bestandsmanager und dann die Daten der Anwendungen "zur Entlastung" zusenden. Problem: Aufbewahrungspflicht bei Prüfungen.
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