Hallo Frau Zimmer, wurde durch den Vorberater eine Abmeldung mit Systemwechsel GdA 36 durchgeführt, hat auch eine Anmeldung mit Systemwechsel zu erfolgen. Bitte erfassen Sie hierzu im Bearbeitungsmonat, ab welchem durch Sie abgerechnet wird, unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten im Feld „Abrechnung über DATEV“ das Beginn-Datum und führen im Anschluss eine Wiederholungsabrechnung komplett durch. In den Personaldaten ist das ursprüngliche Eintrittsdatum zu schlüsseln. Die Lohnkontowerte sind lediglich für die Unfallversicherung und die Lohnsteuerbescheinigung vorzutragen. Wurde durch der Vorberater eine Abmeldung mit GdA 30 erstellt hat, ist bei den Arbeitnehmern im Eintrittsdatum der Monat zu hinterlegen, ab welchem Sie abrechnen. Damit wird eine Anmeldung mit Grund 10 generiert. Grundsätzlich ist jedoch, wie von Herrn Rohwäder richtig erwähnt, bei einem Systemwechsel keine Abmeldung mit GdA 30 zu generieren. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
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