Hallo zusammen,
ich habe Mandanten, die jetzt nach der Januar-Abrechnung die neuen
Verträge für die Altersvorsorge abgegeben haben. Diese gelten aber ab 01/2022.
Kann ich eine Rückrechnung auf den Januar machen oder muss ich eine
Wiederholungs-Abrechnung für den Januar anstoßen?
Hat hier jemand Erfahrung?
Viele Grüße
Maggi