Hallo zusammen,
bei einem Mandanten wurde die Quarantänezahlung abgelehnt.
Muss und kann ich die Abrechnung korrigieren, da die Eingabe im April 2020 erfolgte?
Grüßle
Maggi
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Maggi,
in LODAS können Nachberechnungen immer für das aktuelle und das Vorjahr vorgenommen werden.
Damit ist eine Korrektur programmtechnisch möglich.
Ob eine Korrektur rechtlich erfolgen muss, kann von unserer Seite nicht beurteilt werden. Stimmen Sie sich hierzu bitte mit der zuständigen Gesundheitsbehörde ab.
Vielen Dank für die Info.
Viele Grüße
Maggi