Nachweislich lag Befreiungsantrag vor Beginn des Vertragsverhältnisses und auch beim Arbeitgeber vor. Versehentlich hat Mitarbeiter jedoch bei der Anlage der PSD die Vorbesetzung in LODAS nicht auf 6500 geändert. Die Vorbesetzung in LODAS ist bekanntlich 6100, In der übernächsten Abrechnung, also später als nach 42 Tagen, fiel der AN der Einbehalt von RV Beiträgen auf. Daraufhin wurden die PSD von Beginn an auf 6500 umgeschlüsselt. Dies erkennt die BUN jedoch nicht an, da verspätet gemeldet. Aufklärung und Einspruch mit Beweisbelegen blieben jedoch erfolglos. BUN lehnt durch Einspruchsentscheidung ab. Ist Anfechtung unter dem Aspekt einer offensichtlichen Unrichtigkeit/Schreibfehler usw denkbar?
... Mehr anzeigen