Hallo zusammen,
ich habe einen Mandanten im Schätzverfahren, der seinen Betrieb zum 28.02.2022 einstellt.
Er hat vierteljährliche Lohnsteuermeldung. Wie muss ich vorgehen, damit die Meldungen alle
bis zum 28.02.2022 erstellt werden.
Ich habe mir auch schon das entsprechende Dokument durchgelesen, aber den Punkt Lohnsteuermeldung
habe ich nicht verstanden.
Freundliche Grüße
Maggi
Unsere Lösung dafür ist, den Mandanten im März noch einmal ohne AN abzurechnen. Dann entsteht die Lohnsteueranmeldung und die Schätzbeiträge werden auch richtiggestellt. Und nicht den Sondertatbestand in der Berufsgenossenschaft vergessen 🙂
Vielen Dank für die Info.
Grüßle
Maggi