Hallo zusammen,
ich habe mit der Abrechnung, bei einem Mitarbeiter der gekündigt wurde, die Arbeitsbescheinigung angefordert und das hat auch funktioniert.
Jetzt habe ich aber vom Mandanten noch eine Information dahingehend bekommen, dass ich die Arbeitsbescheinigung verändern muss.
Kann ich die Arbeitsbescheinigung auch ohne Abrechnung / Wiederholungsabrechnung nochmal versenden?
Wenn ja, wie?
Viele Grüße
Martina Zimmer
Ja. Geht.
Gehen Sie in den Abrechnungsmonat zurück, wo Sie die urpsrüngliche Bescheinigung erstellt haben und ändern Sie dort, was geändert werden muss. Anschließend über den Programmkopf: Mitarbeiter > DÜ Arbeistbescheinigungen.
Der Rest erklärt sich dann von selbst.