Hallo zusammen,
ich muss einen Mandanten rückwirkend zum Dezember 2021 komplett abmelden.
Was passiert mit den Jahresmeldungen, die ja eigentlich mit der Januar 2022 Abrechnung ausgegeben werden?
Kann ich diese schon mit der Wiederholungs-Abrechnung Dezember 2021 abrufen?
Wenn ja, wie?
Freundliche Grüße
Maggi
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Maggi,
wenn alle Arbeitnehmer Ende Dezember 2021 abgemeldet werden, gibt es keine Jahresmeldung sondern eine Abmeldung mit Meldegrund 30. Die sollte dann automatisch mit der Wiederholungsabrechnung ausgegeben werden.
Wenn nicht, müssten Sie bei Mandantendaten - Sozialversicherung - Allgemeine Angaben schlüsseln, dass die Jahresmeldung bereits mit der Dezember-Abrechnung ausgegeben werden soll und eine Wiederholungsabrechnung vom Dezember 2021 machen. Dann kriegen Sie die Jahresmeldungen auch vorab.
Viele Grüße
Sandra Hasieber
Hallo Sandra,
vielen Dank.
LG