Hallo, ich habe dazu auch eine Frage. Wir haben einen Mandanten vom Fremdsystem übernommen. Alles Gehaltsempfänger. Im Fremdsystem wurde die wöchentliche Arbeitszeit mit einem Durchschnitt von 174 Std/40 Std die Woche also mit 4,35 Wochen, anstatt wie bei DATEV und SV mit 4,33 Wochen gerechnet. Da der Mandant bereits im 9 Monat KUG ist, muss ich mit der Durchschnittsberechnung weitermachen und meines Erachtens auch mit der Durchschnittsberechnung mit 174 Std / 40 Std Woche belassen. Bei den vielen Teilzeitbeschäftigten dann auch die Arbeitszeit dementsprechend auch mit 174,00 runter rechnen z. B. bei 30 Stunden dann 30 x 4,35 Wochen= 130,50 Stunden Monat. Sehe ich das richtig, dass jetzt jeden Monat, also Februar, März usw. bei den monatlichen Soll-Stunden auf Mandantenebene immer gleich die 174,00 Stunden und auf Personalebene auch jeden Monat gleich die monatlichen Sollstunden z. B. bei den Teilzeitkräften 130,50 Stunden erfasst werden müssen. Oder führt die gleichbleibende Erfassung der Monatlichen Sollstunden zu Problemen, da es ja nicht die Stunden sind, die mit Arbeitstagen gerechnet wurden z.B. 20AT x 8 Stunden= Sollstunden 160,00. Bei mir soll einfach mit dem Durchschnitt weiter gerechnet werden, aber eben nicht mit 173,33 Stunden sondern mit 174,00 Stunden. Die Datev schlägt ja die Umstellung auf die monatliche Sollarbeitszeit vor, wenn man nicht mit dem Durchschnitt rechnen möchte. Das ist ja hier nicht der Fall, deshalb bin ich mir etwas unsicher und bei neuen Mandanten möchte man ja richtig rechnen. Es ist auch noch ein sehr großes Mandat. Es wäre nett, wenn ich eine Antwort bekommen könnte. Vielen Dank und Viele Grüße
... Mehr anzeigen