abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
DATEV wünscht allen
Fröhliche Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Nebenbuchführung

1
letzte Antwort am 23.01.2021 20:14:52 von wicki04
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
JM21
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
194 Mal angesehen

Ich habe mal eine Frage zur Versteuerung von Kundengeschenken. Wir hatten in der Dezemberabrechnung bereits pauschale Steuern für die Abrechnung eines Kundengeschenkes in der Nebenbuchführung erfasst. Nun haben wir aber weitere Rechnungen für Kundengeschenke erhalten, die noch dem Jahr 2020 zuzuordnen sind.
Müssen wir den zuerst erfassten Betrag nochmal mit einbeziehen oder ist jetzt lediglich der Hinzugekommene Steuerbetrag zu erfassen. Könnten wir ggfs. auch die noch zu versteuernden Beträge im Monat 11/2020 erfassen?

Kann mir da jemand Auskunft geben.

 

Danke

JM21

wicki04
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
174 Mal angesehen

 

Nebenbuchführungssätze können nur für Abrechnungsmonate erfasst werden, für die der Monatsabschluss noch nicht durchgeführt wurde.

Sie können die nachgereichten Kundengeschenke im Januar erfassen. Die erste Rechnung wurde ja bereits im Dezember versteuert, also müssen nur noch die restlichen Rechnungen berücksichtigt werden. 

KOB
0 Kudos
1
letzte Antwort am 23.01.2021 20:14:52 von wicki04
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage