Ich habe mal eine Frage zur Versteuerung von Kundengeschenken. Wir hatten in der Dezemberabrechnung bereits pauschale Steuern für die Abrechnung eines Kundengeschenkes in der Nebenbuchführung erfasst. Nun haben wir aber weitere Rechnungen für Kundengeschenke erhalten, die noch dem Jahr 2020 zuzuordnen sind.
Müssen wir den zuerst erfassten Betrag nochmal mit einbeziehen oder ist jetzt lediglich der Hinzugekommene Steuerbetrag zu erfassen. Könnten wir ggfs. auch die noch zu versteuernden Beträge im Monat 11/2020 erfassen?
Kann mir da jemand Auskunft geben.
Danke
JM21
Nebenbuchführungssätze können nur für Abrechnungsmonate erfasst werden, für die der Monatsabschluss noch nicht durchgeführt wurde.
Sie können die nachgereichten Kundengeschenke im Januar erfassen. Die erste Rechnung wurde ja bereits im Dezember versteuert, also müssen nur noch die restlichen Rechnungen berücksichtigt werden.