Gemäß § 6a(4)S.2 EStG kann der Unterschiedsbetrag, der auf der erstmaligen Anwendung neuer oder geänderter biometrischer Rechnungsgrundlagen beruht, nur auf mind. 3 Wirtschaftsjahre verteilt der PensionsRÜ zugeführt werden. "kann … nur" i.S. von ist auf 3 Jahre zu verteilen. Hiervon sind bekanntlich alle Pensionsrückstellungen im Wirtschaftsjahr 2018 betroffen da sich die Heubeck-Tafeln geändert haben. Kann mir jemand sagen, wie ich das in der StB und HB buchen muss? Das Gutachten für die Steuerbilanz gibt an: "Unterschiedsbetrag wegen Übergang auf Richttafel 2018 = 759 EUR Es ergeben sich folgende Verteilungsbeträge: Verteilungsbetrag Jahr 1 = 253 EUR Verteilungsbetrag Jahr 2 + 3 = 253 EUR" Das Konto #2091 (SKR 03 "Aufwendungen aus der Anwendung von Übergangsvorschriften (PensionsRÜ) kann in der Steuerbilanz nicht angebucht werden. Dann schreit der Kontenzweck. Für die Handelsbilanz ist das meines Erachtens auch nicht das korrekte Konto, denn dieses Konto (#2091) wurde im Zusammenhang mit dem Übergang BilMoG eingeführt und verweist in der Bilanz auf Art 67 abs. 1 S. 1 EGHGB, was sich auf die Möglichkeit der Verteilung auf 15 Jahre damals bezog. Hier sagt das Gutachten für die Handelsbilanz: "Sonderaufwand aus Umstellung RT = -241 EUR." Meine Nachfrage bei der DATEV waren leider nicht ergebnisherbeiführend: "Welche Konten sind in der HB und StB für den Sonderaufwand aus Umstellung der Heubeck-Richttafeln zu nutzen? Dokument 5301626 hilft leider nicht weiter. denn Konto 2091 bzw. 2590 bezieht sich auf die Umstellung nach BilMoG (Kj. 2015/2016) und hat mit der Umstellung auf die neuen Heubeck-Tafeln in 2018 nichts zu tun." Antwort der DATEV: Die Lösung finden Sie unter der Dok.nr.: 0906034. Aber auch das hilft nicht weiter. Auf weitere Nachfrage bekam ich den Hinweis, eigenes Kontosuchen und Stammdaten des Kontos bearbeiten ?! Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass ich die einizige StB in diesem Lande bin, die mit PensionsRÜ zu tun hat und hoffe daher auf Hilfe aus der Community.
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