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Anlage Corona-Hilfen wenn Mdt EStE selbst erstellt

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letzte Antwort am 09.07.2021 14:49:08 von Stephan_Hirsch
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slotwinsky
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
215 Mal angesehen

Liebe Kollegen,,

 

kann mir der Schwarm vielleicht weiterhelfen?

 

Mein Mandant erstellt die EStE 2020 selbst und wir übermitteln nur die Anlage EÜR.

Wenn man in der Anlage EÜR das Häkchen setzt "Elektronische Datenübermittlung nur der Anlage(n) EÜR" wird zwar die Anlage EÜR und die Anlage AVEÜR dem FA übermittelt, aber meines Erachtens nicht die Anlage Corona-Hilfen, obwohl ich in der Vorerfassungsmaske zur Anlage S im Bereich "Angaben für die Anlage Corona-Hilfen" entsprechende Eintragungen vorgenommen habe.

 

Habe ich etwas übersehen? Muss ich noch irgendwo einen Haken setzten? Oder muss ich meinem Mandanten als Service die Anlage Corona-Hilfen als Formular ausgedruckt zur Verfügung stellen, damit er sie im Rahmen seiner EStE korrekt ausfüllt?

 

Danke schon mal vorab.

 

 

 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
171 Mal angesehen

Hallo slotwinsky,


die Finanzverwaltung sieht die Anlage Corona-Hilfen als Anlage zu Einkommensteuererklärung – und dort zu den Anlage G, S oder L vor. Die Finanzverwaltung lässt die elektronische Datenübermittlung der Anlage Corona-Hilfen daher nur gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung zu.

 

Wie bereits von Ihnen angedacht, können Sie Ihrem Mandanten die Anlage Corona-Hilfen bei Bedarf in Form eines gedruckten Formulars als Ausfüllhilfe zur Verfügung stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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letzte Antwort am 09.07.2021 14:49:08 von Stephan_Hirsch
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