Hallo @usimons , ergänzend zu der korrekten Ausführung von @andrereissig: Unabhängig davon, ob es sich bei dem Beleg um eine elektronische Rechnung mit strukturierten Daten handelt, beispielsweise eine XRechnung (XML-Datei ohne Belegbild) oder eine ZUGFeRD-Rechnung, die neben dem PDF eine XML-Komponente enthält, muss sichergestellt sein, dass die E-Rechnung im ursprünglichen elektronischen Format aufbewahrt wird. Dies betrifft insbesondere den strukturierten Datensatz (die XML-Datei), der den eigentlichen Rechnungsinhalt maschinell auswertbar enthält. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die E-Rechnung ordnungsgemäß in DATEV Belege online importiert wurde https://wissensplattform.apps.datev.de/help/document/1035167. In diesem Fall wird nicht nur ein Belegbild (soweit vorhanden) zur Buchung bereitgestellt, sondern das Originaldokument einschließlich der enthaltenen elektronischen Rechnungsdaten gespeichert. Das ursprünglich hochgeladene Dokument wird dabei unverändert in seiner Originalform archiviert. Die in DATEV Belege online angezeigten Inhalte einer XML-Rechnung werden nicht durch eine Veränderung der Originaldatei erzeugt. Vielmehr werden die in der Datei enthaltenen strukturierten Rechnungsdaten mithilfe eines Datenvisualisierungsservices lesbar dargestellt. Die Originaldatei selbst bleibt dabei unverändert erhalten und wird in genau der Form gespeichert, in der sie hochgeladen wurde. Belege online ermöglicht es also, hochgeladene Originalbelege – unabhängig davon, ob es sich um E-Rechnungen oder sonstige Rechnungen handelt – zu archivieren. Im Zusammenhang mit den erforderlichen Kanzleiprozessen einschließlich Zugriffssteuerung und Verfahrensdokumentation kann dies die Anforderungen an eine GoBD-konforme Aufbewahrung erfüllen.
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