Hallo Herr Holzinger, wir haben die Erfahrungen gemacht, dass eine OPOS-Buchhaltung den einfacheren Prozess darstellt, heißt der Mandant braucht nur Belege hochzuladen und den elektronischen Kontoauszugsmanager einreichen lassen, danach übernimmt die Kanzlei. Ist OPOS partout nicht gewollt, müssen die Belege den Kontoumsätzen zugeordnet werden. Aus meiner Sicht fällt hier keine Mehrarbeit an, da der Mandant dies bisher bei der Pendelordner Buchhaltung in Papierform gemacht hat. Einen gewissen Zeitaufwand für Eingewöhnung und höheren Supportaufwand in der Anfangszeit gibt es hier sicherlich. Prinzipiell nutzen wird bei EÜR oder Mandanten mit "nicht DATEV-fähigen Banken" aber lieber den Buchhaltungsbutler. Hier ist die Zuordnung der Arbeitsablauf einfach komfortabel. Auch Kreditkartenkonten können eingebunden werden, die bei EÜR idR zusätzlichen Aufwand verursachen. Den Prozess habe ich hier einmal auf Youtube dargestellt: DIGI-HACK 3 | Vorbereitung der Buchhaltung automatisieren - YouTube Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen! Beste Grüße Andreas Hausmann
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