Wir betreuen Grenzgänger zu Österreich, die in Österreich Sozialversicherungsbeiträge zahlen, aber in Deutschland steuerpflichtig sind. Neben den mit Deutschland vergleichbaren SV-Beiträgen werden in Österreich über die SV-Abzug auch Beiträge an die Arbeiterkammer abgezogen. In Österreich ist das klar als Sozialversicherungsbeitrag ausgewiesen.
Es handelt sich jedoch um eine Arbeitnehmervertretung. Hier stellt sich die Frage, ob die Beiträge nicht als Werbungskosten (vergleichbar mit Gewerkschaft, Berufsverband) abziehbar sind.
Wenn hierzu jemand Erfahrungen hat, würde ich mich über eine Antwort und ggf. eine Fundstelle freuen.
Besten Dank.
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Hallo,
entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung.
Rechtlich können wir Sie nicht beraten.
Halten Sie hier bitte Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.
Vielleicht möchte noch jemand aus der Community seine Erfahrungen an dieser Stelle teilen?