Hallo, die größte Problematik dürfte darin liegen, dass der Betrag erstmal vom Pfändungsgläubiger zurückgefordert werden muss. Er wurde ja wahrscheinlich auch mit überwiesen, oder? Natürlich hat der AN einen Anspruch auf Rückzahlung. Wenn das Geld vom Gläubiger nicht zurückkommt, könnte auch ein Haftungsfall daraus werden. Ich würde erstmal auf den Monat Oktober zurückgehen und in den Personaldaten unter "letzte Abrechnung" 10/2024 eintragen und im aktuellen Monat eine Nachberechnung auf den Oktober durchführen. Damit müsste der Betrag dem Arbeitnehmer schon mal wieder gutgeschrieben werden. Viele Grüße Martin Seemann
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