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Abrechnung aus 2022 koriegierien

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letzte Antwort am 14.01.2026 08:32:21 von lohnexperte
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justkul84
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
177 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

Ich habe ein Problem mit der Lohnabrechnung.
Seit ungefähr 1,5 Jahren buche ich die Löhne selbst, davor hat das der Steuerberater gemacht. Bei einer Sozialversicherungsprüfung wurde festgestellt, dass ein Mitarbeiter im Jahr 2022 für etwa 2,5 Monate sowohl Krankengeld als auch Lohnfortzahlung erhalten hat. Es handelt sich um einen gewerblichen Mitarbeiter. Die Stunden wurden als „K“ gebucht, und die Fehlzeiten waren als Krankengeld eingetragen.

Unser Chef möchte das zu viel gezahlte Geld vom Mitarbeiter zurückfordern. Im Arbeitsvertrag steht, dass Überzahlungen zurückgezahlt werden müssen. Jetzt ist die Frage, wer dafür verantwortlich ist. Das Steuerbüro sagt, dass wir verantwortlich sind, weil meine Kollegin die Probeabrechnungen geprüft und freigegeben hat.

Wie kann ich die Lohnabrechnung richtig korrigieren?

 

Vielen Dank im Voraus

K_Wolf
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 4
161 Mal angesehen

Mit Lodas lässt sich maximal das Vorjahr, also 2025 korrigieren, je nach Abrechnungsstand auch noch 2024.

 

Weiter zurück ist nicht möglich.

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Claudia-
Erfahrener
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Nachricht 3 von 4
150 Mal angesehen

In 2022 kannst du nichts mehr korrigieren. 

Zusätzlich sind die Rückforderungen auch verjährt. Ich denke mal dass der AN jetzt freiwillig nichts mehr zurückzahlt. Und damit würde er auch durchkommen und der Arbeitgeber oder du hättest die Arbeit um sonst gemacht.

 

Wer Schuld hat? Ist als Außenstehender schlecht zu sagen.

Das Steuerbüro das die Abrechnung gemacht hat an erster Stelle, da LFZ oder Krankengeld bei Krankmeldung geprüft werden muss. Dabei hätte auffallen müssen, dass KG bereits läuft. 

Der Kontrolleur der Probeabrechnung an zweiter Stelle, wenn ersichtlich auf der Abrechnung war das LFZ gezahlt wird.

Die Frage ist auch wie sind die Daten zum Lohnabrechner gekommen? Wurde eine vorausgefüllte Tabelle vom Arbeitgeber einfach nur eingespielt oder hat man vom Steuerbüro auch Prüfung auf Plausibilität erwartet?

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 4 von 4
142 Mal angesehen

Hallo,

 

mangels Erfahrung stellt sich mir hier die Frage: Was wurde denn im Rahmen der Prüfung seitens des Prüfers entschieden? Fordert vielleicht die Krankenkasse das zu Unrecht gezahlte Krankengeld vom Mitarbeiter zurück? 

 

Ob und wie lange noch eine Korrektur der Entgeltabrechnung für 2022 rein rechtlich möglich ist (sind die Ansprüche des Arbeitgebers ggf. bereits verjährt?) und ob und in welchem Umfang mit laufendem Entgelt aufgerechnet werden kann (Stichwort: Pfändungsfreigrenzen), haben Sie bzw. ihr Chef aus arbeitsrechtlicher Sicht genau geprüft?

 

Sollten Ihrerseits tatsächlich Nachberechnungen für 2022 nötig werden, können Sie die im Internet verfügbaren Gehaltsrechner nutzen und anschließend über das SV-Meldeportal die SV-Meldungen stornieren und korrigieren.

 

Keine schöne Aufgabe ... 

 

 

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letzte Antwort am 14.01.2026 08:32:21 von lohnexperte
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