Hallo Herr Heinrich, dass Sie aufgrund der vorhandenen Möglichkeiten in Lohn und Gehalt, eine Arbeitsbescheinigung ohne ein Austrittsdatum zu erstellen, verärgert sind, tut uns leid. Gern nehmen wir dazu Stellung, uns liegt viel daran, Missverständnisse auszuräumen. Die Arbeitsbescheinigung kann nur dann erstellt werden, wenn für das aktuelle Beschäftigungsverhältnis ein Austrittsdatum erfasst ist. Wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet wird, weil die Beschäftigung nicht mehr ausgeübt wird, das Arbeitsverhältnis jedoch weiter fortbesteht (was zum Beispiel bei einer unwiderruflichen Freistellung durch den Arbeitgeber mit Weiterzahlung des Arbeitsentgelts oder bei einer Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug der Fall wäre), dann kann eine Arbeitsbescheinigung auf Mitarbeiterebene über den Menüpunkt Abrechnung | DÜ-Arbeitsbescheinigungen auch ohne ein erfasstes Austrittsdatum erstellt werden. Die Grundlage für diese Programmlogik ist die offizielle Datensatzbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit. Würden wir eine Möglichkeit für andere als im zweiten Absatz genannten Möglichkeiten im Programm implementieren, dann würde diese Datenübermittlung von der Bundesagentur für Arbeit durch die Kernprüfung abgelehnt werden. Nähere Informationen zum Thema „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ finden Sie in unserer Info-Datenbank im Dokument 1070717. An Ihren Anregungen sind wir sehr interessiert. Herzlichen Dank für Ihre Zeit, die Sie sich für die Community-Beiträge nehmen. Viele Grüße Selina Heubeck Personalwirtschaft DATEV eG
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