@Uwe_Lutz schrieb: Moin @ulli_preuss , ich bin hier durchaus anderer Ansicht. DATEV musste eine Umsetzung der Regelungen für die Aktivrente finden und hatte hierbei keine konkreten Angaben, wie dies genau zu berechnen ist. Wenn dann die (hausinterne?) Überlegung aufkommt, dass es evtl. so sein kann, dass die Steuerfreiheit nur auf den reduzierten Betrag zu berechnen ist, muss DATEV schnell reagieren. Und dass es in derartigen Fällen eher sinnvoll ist, erst einmal von dem "schlechteren" Fall auszugehen, ist auch okay, um Haftungsfälle möglichst zu vermeiden. Wenn dann später eine Korrektur zugunsten der AN erfolgt, ist dies meist unproblematisch durchzusetzen. Sehen Sie, dass ist der eine Punkt. Bei einer solch tiefgreifenden Änderung wäre ich davon ausgegangen, dass DATEV Rücksprache mit dem BMF gehalten hat. Wenn dieses zu dem Zeitpunkt keine Aussagen treffen wollte/konnte, kann das doch nicht zum Anlass genommen werden, einfach so die Berechnungsparameter zu ändern. Einen Haftungsfall hätte ich hier nicht gesehen, denn umgesetzt werden kann ja nur, was rechtlich verbindlich durch Gesetze/Verordnungen oder wie in diesem Fall durch eine verbindliche Auskunft feststeht. Sich selbst um eine Interpretation der Vorschriften zu bemühen, mag löblich sein, aber erst dadurch entsteht dann das eigentliche Haftungsrisiko. Außerdem: In wie vielen Beiträgen in der Community stehen Sätze wie "Eine rechtliche Beratung können wir leider leisten." oder ähnlich? Und dann wird ausgerechnet bei einer solchen Konstellation wie dieser dann doch eine rechtliche Analyse im stillen Kämmerlein durchgeführt, aber nur dem eigenem Bauchgefühl getraut? Ich bitte Sie. Nachdem dann -hier im Forum und sicher auch an anderer Stelle- argumentiert wurde, sah die DATEV es durchaus ein, dass die Regelung vielleicht vorschnell umgesetzt wurde. Die Umsetzung wurde daher kurzfristig "zurückgedreht". Nachdem mögliche Konsequenzen für die ESt-Veranlagung 2026 mehrfach thematisiert wurden, hat man den Anker geworfen. Dass das dann doch recht zügig ging, ist wohl eher der Risikovermeidung zuzurechnen. Alleine schon deshalb, weil evtl. noch dieses Jahr die ersten Nummernblöcke von LODAS/LuG auf DATEV Lohn transformiert werden und niemand sagen kann, ob dann möglicherweise notwendige Rückrechnungen überhaupt noch möglich sein werden. Eine eindeutige Rechtsansicht der Finanzverwaltung gab es zu dem Zeitpunkt allerdings nicht. Insoweit sehe ich den Hinweis der DATEV, dass es ggf. noch einmal zu einer Änderung kommen kann, wenn sich es doch herausstellt, dass der reduzierte Betrag bei der Steuerfreiheit zu berücksichtigen ist, als durchaus wichtig an. Hätte sich nämlich später herausgestellt, dass die "Zwischenlösung" der DATEV doch die richtige gewesen wäre, wäre der Aufschrei (auch außerhalb der community) um so größer gewesen, wenn die DATEV dies kommentarlos wieder zurückgeändert hätte. Eine "Trotzreaktion" kann ich an der Info der DATEV nicht erkennen. Wegen der Rechtsauffassung wie bereits weiter oben geschrieben. Man kann z. B. die Aussage ...
wie bereits von euch festgestellt, gibt es bei diesem Thema einiges an Interpretationsspielraum.
Die unterschiedliche Auslegung des § 3 Nr. 21 EStG führt gegenwärtig zu Abweichungen bei der Lohnabrechnung, abhängig vom verwendeten Abrechnungsprogramm.
Wir haben uns aus diesem Grund dazu entschieden, die Übergabe vom 21.05.2026 zurückzunehmen.
Ein genauer Termin kann noch nicht genannt werden. Wir melden uns, sobald neue Informationen vorliegen.
Bitte beachtet:
Sollte eine eindeutige Auslegung des Gesetzes vorliegen, kann es erneut zu Änderungen kommen. sicherlich einfach so stehen lassen. Die Art und Weise aber erinnert zumindest mich an die Reaktionen ähnlicher Tonalität im Zusammenhang mit der Lohn-ID oder des Löschens/Änderns des Platzhalter-Logos in den Personalfragebögen. Vielleicht bin ich dadurch zu sensibel geworden. Es ist auch für die DATEV nicht einfach, immer den richtigen Weg zu finden. Ich würde mir nur manchmal etwas mehr (Hintergrund-)Information wünschen. Volle Zustimmung. Ich bin aber nach wie vor froh, die DATEV als Anbieter "hinter mir" zu haben. Mangelnde Kompetenz würde ich der DATEV in keiner Weise vorwerfen. Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Ich bin auch froh, DATEV als Software-Partner zu haben. (Gerade momentan schlage ich mich STOTAX-Lohnauswertungen herum: Man glaubt es ja erst, wenn man es vor den eigenen Augen hat, was für einen Mehrwert alleine die DATEV-Lohnauswertungen gegenüber den Mitbewerbern haben.) Allerdings war der ganze Ablauf bei der in Rede stehenden DATEV-Lösung für mich persönlich ein arger Dämpfer. Wie soll man das überhastete Einprogrammieren und wieder Herausprogrammieren ohne rechtliche Absicherung denn anders nennen als inkompetent? Wenn eine Zwei-Mann-Bude mit vielleicht 20, 30 Nutzern so vorgegangen wäre - who cares? Aber DATEV?
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