Hallo! Wenn ich das richtig verstehe, hast du Anlagevermögen mit aufzuteilender Vorsteuer übernommen und musst jetzt wissen, wie du es korrekt ausbuchen kannst, da das Unternehmen beendet wird. Wenn du Anlagevermögen mit aufzuteilender Vorsteuer ausbuchen musst, solltest du zuerst prüfen, ob die Vorsteuer bereits abgezogen wurde. Falls ja, brauchst du keine weitere Vorsteuer beim Ausbuchen berücksichtigen. Wenn jedoch noch Vorsteuer übrig ist oder teilweise abgezogen wurde, solltest du sie entsprechend den geltenden Vorschriften behandeln. Das bedeutet, dass du die Vorsteuer bei der Entnahme des Anlagevermögens aus dem Unternehmen berücksichtigen und entsprechend ausbuchen solltest.
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