Hallo zusammen,
heute habe ich wieder ein etwas komplexeres Thema und hoffe auf eure Unterstützung.
Das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters wurde von uns ursprünglich zum 31.10.2025 gekündigt.
Im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wurde das Beendigungsdatum durch Vergleich auf den 30.11.2025 verschoben. Zudem wurde eine Abfindung vereinbart.
Der entsprechende Gerichtsbeschluss lag uns allerdings erst im Januar 2026 vor.
Nach Eingang des Beschlusses haben wir das Beendigungsdatum rückwirkend auf den 30.11.2025 korrigiert und die Abfindung in der Abrechnung erfasst.
Eine neue Lohnsteuerbescheinigung für 2025 wurde bislang nicht erstellt. Die Abfindung soll vollständig an den Mitarbeiter ausgezahlt werden.
Das laufende Gehalt für November wird steuerlich im Januar 2026 abgerechnet.
Nun stellt sich für uns die Frage:
Wie ist die Abfindung in diesem Fall steuerlich zu behandeln und wie gehen wir korrekt mit der Lohnsteuer um?
Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung.
Viele Grüße
Mani
das ist ein klassischer Fall für das Zuflussprinzip. Da der Vergleich und damit die Abrechnung erst im Januar 2026 erfolgt sind, gilt für die Lohnsteuer das Zuflussprinzip.
Das bedeutet für dich: Die Abfindung und auch das nachgezahlte Gehalt für November werden steuerlich im Jahr 2026 behandelt. Eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung für 2025 ist daher gar nicht zulässig, da die Zahlung erst im neuen Jahr zugeflossen ist.
In LODAS oder Lohn und Gehalt rechnest du das einfach im aktuellen Monat (Januar) als Nachzahlung ab. Die Abfindung wird dabei nach der Fünftelregelung versteuert, sofern die Voraussetzungen für eine Zusammenballung von Einkünften vorliegen.
Hallo prabhjot-kakkar,
diese Antwort habe ich auch gerade vom Finanzamt erhalten.
Lieben Dank für Deine Info.
Liebe Grüße
Mani