Hallo zusammen, nachdem in der Community ja inzwischen heiß diskutiert wird über Whattsapp und dessen Folgen habe ich mich bei uns in der Kanzlei auch mal mit dem Thema versucht auseinanderzusetzen. Im Rahmen dieser Diskussion über Whattsapp wurde mir von einem anderen Nutzer geraten (weil die es in der Kanzlei auch betreiben) eine schriftliche Einverständniserklärung aufzusetzen, für den Fall, dass Mandanten darauf verzichten möchten, dass Ihre Emails verschlüsselt werden. Jetzt habe ich aber folgendes Problem, bei dem ich eure Meinungen brauche und vielleicht vielmehr das Wissen. Unsere Datenschutzbeauftrage meinte, dass es eigentlich gar nicht möglich ist, das Risiko einer Haftung über so ein Formular oder eine Erklärung auszuschließen, WEIL es schlicht und ergriefend standes- und berufsrechtlich vorgeschrieben ist. Auf gut deutsch, wir können uns das Schreiben von so einer Einwilligung sparen. Zwar könnte man im zivilrechtlichen Sinne ggf. Schadenbegrenzung betreiben, aber wenn das über die Kammer ginge, hätte man zwingend ein Problem. Sozusagen wäre dies eine unumgängliche Vorschrift. Sie gab aber auch zu, dass dies bereits wieder ein paar Jahre her sei, dass Sie auf diesem Seminar war und die Unterlagen hierzu bestimmt veraltet wären. Wir hängen also ein wenig in der Luft. Mich interessiert im großen und ganzen eigentlich, ob man damit ein Haftungsrisiko begrenzen kann. Wenn unsere Chefs dann entscheiden, dass sie bei Vorliegen einer solchen Erklärung dem Wunsch der Mandanten nach unverschlüsselten Mails nachkommen wollen - is mir das egal. Von meiner Seite aus gäbe es entweder eine verschlüsselte Mail oder gar keine. Dann eben wieder per Fax. Wie sehen das die anderen Teilnehmer?
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