Hallo @Lila_Lohn , ich mache mal einen Versuch, den Sachverhalt aufzutröseln (ohne die richtige Antwort zu kennen). Manchmal aber helfen mitunter schon die richtigen Fragen. Also: Antwort 1: Der Ausweis der pauschalen LSt gem. der neuen Anforderungen ist NICHT nötig, da die Betriebsveranstaltung nicht über die Brutto-/Netto-Abrechnung abgerechnet wurde, sondern im Rahmen der Nebenbuchführung. Somit fehlt es an "pauschal besteuerten Bezügen auf der Brutto-/Netto-Abrechnung". Antwort 2: Der Ausweis der pauschalen LSt gem. den neuen Anforderungen ist generell NOTWENDIG, so dass künftig die Abrechnung über die Nebenbuchführung entfällt und die Abrechnung zwingend über die Brutto-/Netto-Abrechnung erfolgen muss (um eben die pauschale LSt darstellen zu können.). Antwort 3: Ggf. noch ganz anders? Wer kann sich dazu positionieren? Vielen lieben Dank und viele Grüße! PS: Da war schon jemand schneller und hat schon super geantwortet. 🙂
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