Hallo zusammen,
ich benötige dringend eine Auskunft zu folgendem Sachverhalt, da ich im Internet keine hinreichende Antwort finde:
ein Mitarbeiter ist im Sommer 2024 ausgeschieden und hat im Mai 2025 eine Tantieme erhalten. Da die Märzklausel nicht mehr anzuwenden ist, wurde die Tantieme sv-frei ausgezahlt und das Lohnprogramm hat auch keine SV-Meldung erzeugt und es kam keine Fehlermeldung.
Nun behauptet der Mitarbeiter, es müsse eine Meldung mit den Entgelt 0 erstellt werden. Die Krankenkasse und das Versorgungswerk, bei denen der Mitarbeiter versichert ist, haben mir bestätigt, dass keine Meldung erforderlich ist. Der Mitarbeiter hat jedoch eine andere Auskunft erhalten. Meines Erachtens ist z. B. eine 54-Meldung nur dann möglich, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht.
Vielen Dank im Voraus.
Sonnige Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Datensatz Meldung
Datensatz und Datenbausteine sowie Fehlerkatalog
Seite 52
Ansonsten ist bei Meldungen für
ungleich
[...]
mit den Abgabegründen (GD im
DSME) „50" – „53", „59" oder
„70" oder Meldungen ungleich
Stornierungen mit dem
Abgabegrund (GD im DSME)
„54" die Grundstellung (Nullen)
unzulässig.
Fehlernummer: DBME094
Ansonsten würde ich einfach sagen, dass dir KK und VW bestätigt haben, dass keine Meldung zu erstellen ist und es deshalb auch vorerst nicht gemacht werden kann.
Sollte wider Erwarten doch noch eine Meldung erforderlich sein, was bei einer Prüfung durch die DRV oder eine KK-interne Prüfung auffallen könnte, wird diese erstellt.