Hallo zusammen,
wir haben die neue Version 14.75 in Lohn und Gehalt eingespielt und die erste Probeabrechnung durchgeführt. Nun erscheint bei allen Mitarbeitern, die Kinder haben, der Hinweis #LN18050. Ist es richtig, diesen Hinweis im Moment nicht zu beachten und beim Mitarbeiter in den Stammdaten / Sozialversicherung / Allgemeine SV-Daten / Register Pflegeversicherung noch keinen Eintrag unter "Manuell erfasste Kinderanzahl" vorzunehmen? Wird dieses Feld automatisch mit der Rückmeldung ausgefüllt?
Eine weitere Frage: in der Kinderverwaltung gibt es ein neues Feld: Art des Kindes. Ist hier ein Eintrag erforderlich? Wir haben nur den Nachweis des Kindes beim Mandanten angefordert, aber nicht nachgefragt, ob es ein leibliches, adoptiertes o. a. Kind ist.
Vielen Dank für eine kurzfristige Rückmeldung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich stehe gerade vor derselben Frage. 🙈
Hoffe auf schnelle Antwort 😃
Grüße
Sehr geehrter Herr @Matthias_Platz ,
Können Sie uns bitte hier weiter Helfen.
Vielen lieben Dank!
Lieben Gruss
Guten Morgen,
die Hinweismeldung wird mit der nächsten Version angepasst.
Sie wurde im Rahmen des von DaBPV eingeführten DÜ-Verfahrens für die PV-Kinder integriert. Dass die Prüfung ohne Nachberechnung rückwirkend bis Januar 2024 erscheint, war nicht beabsichtigt.
Da es sich lediglich um eine Hinweismeldung handelt, können Sie diese ignorieren.
Die Meldung erscheint, wenn in der Kinderverwaltung Kinder erfasst wurden, aber bei der PV-Berechnung nicht angegeben wurde, ob die Kinder aus der Kinderverwaltung oder eine feste Anzahl verwendet werden soll. In solchen Fällen greift das Programm automatisch auf die Kinder aus der Kinderverwaltung zurück, auch wenn keine Auswahl getroffen wurde.
Wird nachträglich eine Kinderanzahl angegeben, kann dies zu Nachberechnungen führen.
Das zusätzliche Feld in der Kinderverwaltung dient als Unterstützung, wenn für die PV-Berechnung nicht die Kinder aus dem elektronischen Verfahren (DaBPV), sondern aus der Kinderverwaltung herangezogen werden sollen.
Sie können – müssen aber nicht – angeben, um welche Art von Kind es sich handelt.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Neubig
Entwicklung Lohn und Gehalt
Guten Morgen Herr Neubig,
vielen Dank für die Information.
Noch eine Rückfrage zur Klarstellung: Muss im Reiter Pflegeversicherung das Feld "Manuell erfasste Kinderanzahl" gepflegt werden oder wird es künftig automatisch belegt mit "gem. Kinderverwaltung"?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
das Feld "Manuell erfasste Kinderanzahl" muss durch das ab 07/2025 verpflichtende DÜ-Verfahren zum Abruf der Kinderdaten nicht erfasst werden und wird daher auch nicht automatisch mit "gemäß Kinderverwaltung" vorbelegt.
Liegt bis zur Abrechnung keine Rückmeldung für die Kinderdaten aus dem DÜ-Verfahren DaBPV vor, greift Lohn und Gehalt wie von @Stefan_Neubig geschrieben, automatisch auf die bereits hinterlegten Kinder in der Kinderverwaltung zurück.
Die Programm-Meldung #LN18050 wird ab 07/2025 somit nur noch dann ausgegeben, wenn zum Zeitpunkt der Abrechnung keine Rückmeldung aus dem DÜ-Verfahren DaBPV vorliegt oder das Feld "Abweichend manuell erfasste Kinderanzahl verwenden" aktiviert, jedoch im Eingabefeld "Manuell erfasste Kinderanzahl" keine Auswahl getroffen wurde.