Ist der Gesellschafter Angestellter der GmbH oder nur Gesellschafter? Als Angestellter der GmbH müsste es sich um Sachlohn handeln. Dieser ist grundsätzlich - wie bei jedem anderen Arbeitnehmer zu behandeln - zu behandeln, vorausgesetzt er hat als Arbeitnehmer vertraglich Anspruch auf die Sachleistung. Wenn es sich "nur" um einen Gesellschafter handelt, "bedient" er sich an fremden Vermögen. Hier müsste es vertragliche Regelungen geben, wann und warum ein Gesellschafter Sachen aus dem Unternehmen entnimmt. Hier sollten Sie unter anderem auch an verdeckte Gewinnausschüttung denken. Es handelt sich um ein sehr komplexes Thema, was - sollten Sie nicht der Steuerberater sein - mit ihrem Steuerberater abgestimmt werden sollte. Sollten Sie die Steuerberater sein, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich in die Materie intensiv einzuarbeiten und ggf. Rat bei einem Kollegen zu holen.
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