@cro schrieb: Minderheits-GF sind immer sv-pflichtig und ebenso zur Abführung der Umlagen (durch den AG) 1,2, etc. verpflichtet. Fremd- und Minderheits-GF zahlen nur U2, keine U1. (Von daher hat @sue Recht, ich hatte das in dem Moment nur für Minderheits-GF im Kopf und war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Fremd-GF komplett wie "normale" Angestellte behandelt werden. Wir haben bei unseren Mandanten aber auch keinen solchen Fall.) Für Arbeitgeber ⇒ Über umlagepflichtige Arbeitgeber (vividabkk.de)
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