Hallo,
ein Mitarbeiter ist von der Entgeltfortzahlung mittlerweile in K6 Krankengeld.
Nun geht er auf Reha.
Soll ich bzw. muss ich nun ab Beginn der Reha den Ausfallschlüssel "Reha" RH mit Entgeltfortzahlung eingeben?
DANKE
Gruß
Karin
Wenn es sich bei der Reha ursächlich um die selbe Erkrankung handelt weiter mit K6. Ansonsten würde bei RH in den ersten 4 Wochen ja auch wieder Lohn gezahlt.
Danke
Hallo,
sollte es nicht eigentlich so sein, dass der Mitarbeiter für den Zeitraum der Reha Übergangsgeld bekommt und somit UE einzuschlüsseln wäre?
@Constanze_GM schrieb:Hallo,
sollte es nicht eigentlich so sein, dass der Mitarbeiter für den Zeitraum der Reha Übergangsgeld bekommt und somit UE einzuschlüsseln wäre?
Korrekt, aber ich habe mich mit K6 immer "durchgesetzt".
Aber Sie haben ja super abgeliefert: Gelöst: Entgeltfortzahlung und Reha wer zahlt ab Reha Begi... - DATEV-Community - 516448