Hallo Michaela, wie Ihr geschildeter Sachverhalt rechtlich zu beurteilen ist, können wir als DATEV leider nicht beurteilen. Informationen zu dieser Thematik finden Sie auf folgender Internetseite von Haufe: Freifahrten/-flüge für Arbeitnehmer. Je nachdem wie ein möglicher abzurechnender Betrag steuer- und sv-rechtlich zu behandeln ist, kann dieser mit einer Lohnart, die diese gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, abgerechnet werden. In diesem Zusammenhang würde es sich ggf. empfehlen, eine Standardlohnart zu kopieren. Informationen hierzu finden Sie in dem Dokument 1071690 - Lohnarten für die Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen in dem Kapitel 3.4 "Lohnart kopieren oder neu anlegen".
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