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rufbereitschaft

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letzte Antwort am 24.04.2026 14:16:44 von Matthias_Platz
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Vassen
Einsteiger
Offline Online
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Hallo Zusammen,

 

wir haben ab Juni einen Minijobber, der mit Rufbereitschaft eingestellt wird. Gibt es für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden eine eigene Lohnart für diese Rufbereitschaft?

 

Wenn er Nachts arbeitet, bekommt er dann einen Nachtzuschlag und wenn ja, in welcher höhe?

 

Was muss ich noch dabei beachten.

 

Es wäre toll, wenn mir jemand dabei helfen kann.

 

Liebe Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
78 Mal angesehen

Hallo,


eine Standardlohnart gibt es für die Rufbereitschaft nicht.


Sie können dafür z. B. die Lohnart 1000 auf eine freie Lohnartennummer kopieren und entsprechend umbenennen.


Wie Sie eine Lohnart kopieren, entnehmen Sie bitte dem Dokument 1071690 .


Wie Sie SFN-Zuschläge in Lohn und Gehalt erfassen und abrechnen erfahren Sie in unseren Dokumenten 9219380 und 5303367 .


Möchten Sie weitergehende Unterstützung zu Ihrem Thema? Wir bieten über folgende Links Beratungstermine an:


Für Steuerberater: Informationen und Buchung
Für Unternehmer: Informationen und Buchung

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.04.2026 14:16:44 von Matthias_Platz
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