Hallo Zusammen,
wir haben ab Juni einen Minijobber, der mit Rufbereitschaft eingestellt wird. Gibt es für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden eine eigene Lohnart für diese Rufbereitschaft?
Wenn er Nachts arbeitet, bekommt er dann einen Nachtzuschlag und wenn ja, in welcher höhe?
Was muss ich noch dabei beachten.
Es wäre toll, wenn mir jemand dabei helfen kann.
Liebe Grüße
Hallo,
eine Standardlohnart gibt es für die Rufbereitschaft nicht.
Sie können dafür z. B. die Lohnart 1000 auf eine freie Lohnartennummer kopieren und entsprechend umbenennen.
Wie Sie eine Lohnart kopieren, entnehmen Sie bitte dem Dokument 1071690 .
Wie Sie SFN-Zuschläge in Lohn und Gehalt erfassen und abrechnen erfahren Sie in unseren Dokumenten 9219380 und 5303367 .
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