@taner schrieb: Dort haben sie 15% auf Hundert (den Betrag den der AN selbst zahlt)als unseren neuen AG-Anteil ab 2022 angegeben. Hallo, der Arbeitnehmer hat das Wahlrecht. Die meisten Versicherungen bieten die Variante auf Hundert meist nur in Verbindung mit einem Neuvertrag an, da sie die alten Verträge sonst mit den damaligen Zinssätzen berechnen müssten, die deutlich besser waren. Deswegen macht es für den Arbeitnehmer, wenn er keine weitere bAV wünscht, nur Sinn von Hundert zu rechnen und so die Beiträge des AN zu senken mit dem gleichen Ergebnis. Mit freundlichen Grüßen Cryptic98
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