Hallo zusammen,
einer unserer Mitarbeiter hat mehrere bAV bei unterschiedlichen Versicherern.
Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeberpflichtzuschuss von 15% ab dem 01. Januar 2022 nur für eine bAV gezahlt werden muss. Können Sie mir das bestätigen? Habe dazu leider bislang nichts finden können.
Außerdem würde ich noch gerne wissen, ob es eine Rolle bei welchem Vertrag der AN sagt, dass er die 15% erhalten möchte?
Vielen Dank im Voraus.
Cryptic98
Sobald der Arbeitgeber bei den Verträgen etwas spart, muss gezahlt werden.
Spielt ja keine Rolle ob Sie einen Vertrag mit 100€ oder 10 Verträge mit 10€ haben.