Also die Frage die sich mir stellt ist erstmal, ob nur diese zertifizierten Gesundheitskurse angeboten werden oder ob es nur einen Teil des Angebots darstellt und der Mitarbeiter frei wählen kann was er macht. Ein Fitnessstudio dass nur diese zertifizierten Gesundheitskurse anbietet ist mir bislang nicht bekannt. Wenn also der AN auch andere Leistungen des Fitnessstudio mit dieser Mitgliedschaft nutzen kann, dann zählt es nicht als Gesundheitskurs. Allerdings ist es ein Sachbezug wenn der Arbeitgeber das Abo abschließt und dem Mitarbeiter überlässt. Hier gilt die Sachbezugsfreigrenze von 50,- EUR. Ich habe einen Mandanten der nutzt z.Bsp. Wellpass. Die Mitgliedschaft kostet etwa 70,- EUR brutto im Monat. Der Arbeitgeber hat dies abgeschlossen und übernimmt 50,- EUR. Die restlichen 20,- EUR zahlt der Arbeitnehmer aus seinem Netto und wird gleich mit der Lohnabrechnung einbehalten. Also Sachbezug z.Bsp. 50,- EUR anlegen, dieser wird automatisch im Netto wieder gekürzt. Zusätzlich einen Nettoabzug mit der restlichen Summe (Einbehalt Fitnesstudio) anlegen.
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